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Geschrieben von De Ella am 13.06.2014, 1:16 Uhr

Vaterschaftsanerkennung ( Ist er der Vater)

Hallo zusammen ich brauche mal ein wenig Informationen und zwar Mein ex Freund ihn fällt nach 5 Jahre ein die Vaterschaftsanerkennung an zu zweifeln... Hab heute Post vom Amtsgericht bekommen und zwar steht hier was mit ( Ergänzungspflege ) ??? Was ist das genau... Bitte um Hilfe von euch... ich Danke euch schon mal in voraus....

 
13 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung ( Ist er der Vater)

Antwort von Port am 13.06.2014, 8:26 Uhr

Hallo,

Googel mal, da steht einiges über Ergänzungspflegschaft, z.B.:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erg%C3%A4nzungspflegschaft

http://www.juraforum.de/lexikon/ergaenzungspflegschaft

Ich rate Dir, notfalls mit Beratungsschein, schnellstens einen Anwalt aufzusuchen. Da will Dir jemand ordentlich an die Karre pissen!

Liebe Grüße

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Re: Vaterschaftsanerkennung ( Ist er der Vater)

Antwort von shinead am 13.06.2014, 9:16 Uhr

Auf welchen Bereich bezieht sich die Ergänzungspflege (=Übertrag des Sorgerechtes in einem bestimmten Teilbereich z.B. an einen Rechtspfleger), oder wird die Ergänzungspflege für das gesamte Sorgerecht gefordert?

Worauf begründet sich die Forderung?

Auf jeden Fall zum Anwalt. Mach' am besten noch heute einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht aus.
Da ist jemand mächtig sauer auf Dich!

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Re: Ich denke, Du kannst auch erst mal zum Jugendamt gehen

Antwort von Franke am 13.06.2014, 10:13 Uhr

. . . und Dich beruhigen lassen.

Für dieses Gespräch musst Du keinesfalls etwas bezahlen.

Er hat vor rund fünf Jahren die Vaterschaft anerkannt? Dann müsste sich in der jüngeren Vergangenheit irgendwas ergeben haben, das ihn berechtigt, Zweifel zu haben.

Wenn er den Richter davon nicht überzeugen kann, dann wird seine Klage, mit der er einen Vaterschaftstest herbeiführen möchte, zweifelsfrei abgeschmettert. Und Du kannst Dir vielleicht regelmäßig Gemecker anhören, von wegen . . .


Alternative, wenn Du ein für allemal Ruhe haben willst: Einen Test kann ganz ohne Juristen und Gerichtsverfahren jeder selbst veranlassen. Im Vergleich zu dem, was früher mal war, kostet der heute fast nichts mehr und nach ein oder zwei Wochen hat man das Ergebnis (wer Aufpreis zahlt, wohl auch schon nach drei Tagen).

Organisieren und bezahlen wäre sein Ding, Du solltest nur aufpassen, dass auch tatsächlich Haare oder Speichel von ihm genommen und abgeschickt werden.


Wobei er mit einem Betrugsversuch auf die Schnauze fallen sollte. Mit einem entsprechendem Testergebnis kann er zwar klagen, aber in dem Gerichtsverfahren sollte ein erneuter Test angeordnet werden, wobei das Gericht anordnet, wie das ablaufen muss, um Betrug auszuschließen (z.B. Probenentnahme beim Kinderarzt oder im Gesundheitsamt).

Alles wird gut!

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Re: Vaterschaftsanerkennung ( Ist er der Vater)

Antwort von carisma21 am 13.06.2014, 10:22 Uhr

Also normalerweise hat er -wenn er anerkannt hat- nur 2 Jahre Zeit, dies nochmal anzuzweifeln. Danach kann es nur noch das Kind in begründeten Fällen. Zurücklehnen und entspannen. Schlate das Jugendamt ein.

LG C.

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Re: Ich denke, Du kannst auch erst mal zum Jugendamt gehen

Antwort von shinead am 13.06.2014, 11:02 Uhr

M.E. ist das Problem die Ergänzungspflege...

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Re: Vaterschaftsanerkennung ( Ist er der Vater)

Antwort von Ruhrgirl am 13.06.2014, 14:18 Uhr

Carisma21: Das ist so nicht richtig, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat und bekommt das plötzlich berechtigte Zweifel, hat er ab da 2 Jahre Zeit! Zum Beispiel, sie leben glücklich zusammen und er findet plötzlich einen glühenden Liebesbrief, der beweißt, das sie ihn im Zeugungszeitraum betrogen hat, dann hat ab der Zeitpunkt 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten!

Zur Ergänzungspflege kann ich leider nichts beisteuern, sorry

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falsch

Antwort von Keksraupe am 13.06.2014, 15:51 Uhr

er hat 2 Jahre nach beginnenden Zweifeln das Recht, anzufechten

der Nichtvater meiner Schwester zahlte 21 jahre lang unterhalt. Als sie fast 21 war, wurde festgestellt, dass er zeugungsunfähig sei (vorher wurde weder seine 1. Frau schwanger noch die Zweite, alle dachten, es läge an ihr oder würde einfach nicht passen, eine Ehe ging dadurch in die Brüche).

Er hat die Vaterschaft dann angefochten, und wurde nach etwa einem Jahr aus der geburtsurkunde ausgetragen, musste auch keinen weiteren Unterhalt mehr zahlen.
Bekam aber auch keinen Cent zurück vom bis dato gezahlten Unterhalt (armer Kerl... und das meine ich NICHT ironisch!)

der leibliche Vater meiner Schwester meldete ich daraufhin, und adoptierte meine Schwester. Hätte er sie nur anerkannt, hätte er den Unterhalt zurück zahlen müssen an den Herrn "Exvater" da er vermögend ist und ihm das nicht weh getan hätte

Jaja, mit so einem Pack bin ich verwandt, ich schäme mich für meine Mutter sowie für meine Schwester...

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Keksraupe

Antwort von Morla72 am 13.06.2014, 17:09 Uhr

Wieso schämst du dich für deine Schwester? Was kann sie denn dafür?
(Oder hab ich was falsch verstanden?)

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Re: Ergänzungspflege

Antwort von Franke am 13.06.2014, 17:28 Uhr

Wenn gerichtlich über die Vaterschaft zu einem Kind gestritten wird, dann kann nur die Mutter sagen, dass dieser oder jener Mann Vater des Kindes ist. Sie wird in dem Verfahren als Zeugin "gebraucht".

Dann kann sie aber rein rechtlich nicht zugleich die Interessen des Kindes vertreten. Das beißt sich. Darum braucht es für das Gerichtsverfahren eine Pflegschaft über das Kind (z.B. durch das Jugendamt).

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Wie konnte er sie denn adoptieren ?

Antwort von Sternenschnuppe am 13.06.2014, 18:27 Uhr

Oder hat er Deine Mutter geheiratet?

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Re: Keksraupe

Antwort von Keksraupe am 13.06.2014, 18:43 Uhr

Hätte sie ansatzweise Anstand hätte sie ihrem (verdammt reichen) Vater gesagt dass er doch bitte zumindest einen Teil des Unterhaltes zurück zahlen möchte.

Nein, seit sie weiss ihr Daddy ist reich ist sie ultra arrogant geworden und hochnäsig.

Früher sagte sie immer sie will ihren Vater nicht kennen lernen. Jetzt mit einem reichen Daddy hat sie seinen Namen angenommen und ist Daddys kleines Mädchen. *würg*

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Re: Wie konnte er sie denn adoptieren ?

Antwort von Keksraupe am 13.06.2014, 18:44 Uhr

Erwachsenenadoption?

Sie war 23 bei Adoption...

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Re: Keksraupe

Antwort von Sternenschnuppe am 14.06.2014, 4:00 Uhr

23, hab ich überlesen.
Schreckliches Verhalten......

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