Geschrieben von sungirl82 am 01.09.2014, 10:14 Uhr |
Stimmt nicht!
Hallo Lola,
es ist genau andersrum. Wenn man nur 1 Jahr (oder eine bestimmte Zeit, z.B. genau 18 Monate, oder ein spezielles Datum) beantragt hat, dann kann man nur mit Zustimmung des AG verlängern. Einzige Ausnahme ist, wenn man 2 Jahre beantragt hatte. Dann kann das dritte Jahr drangehängt werden. Man muss es nur beim Arbeitgeber 7 Wochen vorher anmelden. Mein Großer ist jetzt 4 und ich habe es damals so gemacht. Auch dieses Mal bei der kleinen Maus mache ich es so. Erkundige dich doch noch mal, bevor du das Jahr verschenkst! Schau mal hier im Expertenforum bei Fr. Bader nach, die Frage wurde schon oft gestellt!
Liebe Grüße
- elternzeit frage - Lola88 30.08.14, 19:06
- Re: elternzeit frage - mallex 30.08.14, 20:39
- Re: elternzeit frage - Lola88 30.08.14, 20:49
- Re: elternzeit frage - binesonnenschein 30.08.14, 20:54
- Re: elternzeit frage - sungirl82 31.08.14, 16:50
- Re: elternzeit frage - Lisa82 31.08.14, 22:03
- Re: elternzeit frage - Lola88 01.09.14, 8:27
- Stimmt nicht! - sungirl82 01.09.14, 10:14
- Re: elternzeit frageo - Lola88 01.09.14, 10:40
- Re: elternzeit frageo - sungirl82 01.09.14, 21:43