Oktober 2012 Mamis

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Geschrieben von Ele85, 11. SSW am 23.03.2012, 6:29 Uhr

Soeben ist der absolute Höhepunkt erreicht!

Das wird ja echt immer besser,...

es kann schon sein dass wenn er sich jetzt ein Haus kauft sein Einkommen so knapp ist das er den Unterhaltsansprüchen entwischen kann. Man kann ihn ja nicht zwingen sein Haus zu verkaufen. Sollte ihm weniger als dieser Mindestgrenze an Einkommen übrigbleiben springt aber das Jugendamt in die Presche und zahlt dir den ausstehnden Unterhalt. Die raufen sich dann schon mit dem Typ zusammen bzw. behalten ihn ihm Auge.

Wichtig ist trotzdem dass du ihn als Vater angibst. Um den Rest wie Vaterschaftsnachweis wenn er sich dagegen sträubt, kümmert sich das Jugendamt.

Ich drück dir die Daumen, und quäl dich nicht mit seinen Exen rum. Tu schön Bauch streicheln!

 
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