September 2017 Mamis

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von BellaMaus18  am 03.04.2017, 20:20 Uhr

Also...

Also bei mir war das in der ersten Ss genauso..

Beschäftigungsverbot = 100% Gehalt (>kann vom Arbeitgeber o. Jedem anderen Arzt erteilt werden)

Bei ner krankmeldung bekommst du mach 6 Wochen Krankengeld..
Du kannst natürlich 6 Wochen krank feiern, gehst einen Tag arbeiten und dann wieder 6 Wochen krank feiern..
WENN der Arzt dich die ersten Wochen wegen Übelkeit krank geschrieben hat muss er danach einen anderen Grund angeben, sonst bringt es dir nichts.. Aber da reicht es dann schon wegen Schwindel o.ä. Gründe dir es tausende die er nehmen kann...

 
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