Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von shinead am 18.07.2010, 13:11 Uhr

Lohnsteuerklasse

Egal wie die Steuerklassen zwischen den Eheleuten aufgeteilt sind, in der Steuererklärung wird abgerechnet.
Die Gesamtsteuerbelastung ist also im Jahr bei 4/4 genauso hoch wie bei 3/5. Nur das man ggf. den Ausgleich erst nach dem Steuerbescheid erhält und nicht monatlich, wie bei 3/5.

Achtung: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz erhöht. Es könnte also sein, dass ihr besser fahrt, wenn Dein Mann die LStKlasse 4 auch beim Elterngeldbezug behält.

Gruß
Corinna

 
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