Geschrieben von shinead am 18.07.2010, 13:11 Uhr |
Lohnsteuerklasse
Egal wie die Steuerklassen zwischen den Eheleuten aufgeteilt sind, in der Steuererklärung wird abgerechnet.
Die Gesamtsteuerbelastung ist also im Jahr bei 4/4 genauso hoch wie bei 3/5. Nur das man ggf. den Ausgleich erst nach dem Steuerbescheid erhält und nicht monatlich, wie bei 3/5.
Achtung: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz erhöht. Es könnte also sein, dass ihr besser fahrt, wenn Dein Mann die LStKlasse 4 auch beim Elterngeldbezug behält.
Gruß
Corinna
- Lohnsteuerklasse - Spatz 18.07.10, 9:51
- Re: Lohnsteuerklasse - shinead 18.07.10, 13:11
- Re: Lohnsteuerklasse - Spatz 18.07.10, 18:51
- Re: Lohnsteuerklasse - shinead 18.07.10, 13:11