Geschrieben von Spatz am 18.07.2010, 9:51 Uhr |
Lohnsteuerklasse
Hallo,
wenn wir jetzt wg. Elterngeld die Lohnsteuerklasse von 3/5 auf 4/4 wechseln wirkt sich das bein Elterngeld doch günstig aus. Aber ist es so, dass man die Monate vorher beim Steuerbescheid wirklich so ausgleichen kann, dass es aufs selbe wie 3/5 rauskommt? Ich weiß nicht ob ihr meine Frage jetzt versteht. Ist schwer zu formulieren.
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von shinead am 18.07.2010, 13:11 Uhr
Egal wie die Steuerklassen zwischen den Eheleuten aufgeteilt sind, in der Steuererklärung wird abgerechnet.
Die Gesamtsteuerbelastung ist also im Jahr bei 4/4 genauso hoch wie bei 3/5. Nur das man ggf. den Ausgleich erst nach dem Steuerbescheid erhält und nicht monatlich, wie bei 3/5.
Achtung: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz erhöht. Es könnte also sein, dass ihr besser fahrt, wenn Dein Mann die LStKlasse 4 auch beim Elterngeldbezug behält.
Gruß
Corinna
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von Spatz am 18.07.2010, 18:51 Uhr
Danke! Für Deine Hilfe1