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Geschrieben von Spatz am 18.07.2010, 9:51 Uhr

Lohnsteuerklasse

Hallo,

wenn wir jetzt wg. Elterngeld die Lohnsteuerklasse von 3/5 auf 4/4 wechseln wirkt sich das bein Elterngeld doch günstig aus. Aber ist es so, dass man die Monate vorher beim Steuerbescheid wirklich so ausgleichen kann, dass es aufs selbe wie 3/5 rauskommt? Ich weiß nicht ob ihr meine Frage jetzt versteht. Ist schwer zu formulieren.

 
2 Antworten:

Re: Lohnsteuerklasse

Antwort von shinead am 18.07.2010, 13:11 Uhr

Egal wie die Steuerklassen zwischen den Eheleuten aufgeteilt sind, in der Steuererklärung wird abgerechnet.
Die Gesamtsteuerbelastung ist also im Jahr bei 4/4 genauso hoch wie bei 3/5. Nur das man ggf. den Ausgleich erst nach dem Steuerbescheid erhält und nicht monatlich, wie bei 3/5.

Achtung: Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz erhöht. Es könnte also sein, dass ihr besser fahrt, wenn Dein Mann die LStKlasse 4 auch beim Elterngeldbezug behält.

Gruß
Corinna

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Re: Lohnsteuerklasse

Antwort von Spatz am 18.07.2010, 18:51 Uhr

Danke! Für Deine Hilfe1

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