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Geschrieben von SuM2008 am 12.03.2011, 20:49 Uhr

Beschäftigungsverbot ERZIEHRIN

Hallo ihr Lieben,
ich habe eine wichtige Frage an alle schwangeren Erzieherinnen unter euch.

Ich hatte während meiner 1. Schwangerschaft Beschäftigungsverbot, weil ich nich immun bin gegen: Ringelröteln und Cytomegalie.

Unsere Tochter wird nun ein Jahr alt. Meine Elternzeit habe ich beantragt, bis zu ihrem 2. Geburtstag. Wir planen nun noch ein Kind, sind aber am Überlagen, wann es denn kommen soll.
Auf der einen Seite würde ich ganz gerne wieder für ein Jahr Arbeiten gehen, um auch mehr Elterngeld als den Sockelbetrag bekommen zu können. Auf der anderen Seite wollen wir auch nicht mehr so lange warten...

Nun aber meine FRAGE: Würde ich wieder eine BEschäftigungsverbot bekommen? Ich bin mittlereweile sicher noch nicht Immun gegen die zwei Krankheiten und ich arbeiten mit U3 Kindern.

Danke für eure Hilfe.
LG Bine

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot ERZIEHRIN

Antwort von Bigmama081108 am 12.03.2011, 23:53 Uhr

ich denke wenn du nicht immun bist und das schon letztens ausschlaggebend war, dann darfst du logischerweise auch nicht arbeiten.

Lass dich doch dagegen immun machen. Dann haste keine Probleme

LG

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Re: Beschäftigungsverbot ERZIEHRIN

Antwort von MichiThomas am 12.03.2011, 23:55 Uhr

hallo Bine
Meine Arbeitskollegin hat beim ersten Kind auch ein Beschäftigungsverbot bekommen..
Jetzt ist sie mit dem Zweiten schwanger und hat keins bekommen.. Sie hat auch keine Inmunität gegen Cytomegalie.Sie muss sich nur an die Auflagen halten.Sie wird bis zu Ihrem Mutterschutz gehen
Ich denke das kommt auf dem BA an wie der es sieht
LG
Michaela

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@Bigmama

Antwort von MichiThomas am 12.03.2011, 23:56 Uhr

Leider kann man sich dagegen nicht impfen lassen

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Re: @Bigmama

Antwort von Vanessa81 am 13.03.2011, 10:19 Uhr

Ich bin auch Erzieherin und bekomme jetzt mein 3.Kind. Hab aber bei den ersten Beiden nichtz gearbeitet- jedenfalls nicht in meinem Beruf.
Ich bin nur gegen Ringelröteln immun und das ist die wichtigere Sache, sagte meine FÄ. Cytomegalie kann man sich überall holen, sagt sie- auch beim EInkaufen am Einkaufswagen. Und man würde das eh erst nach der Infektion feststellen können, weil sie ja Grippeähnlich verläuft.

Ich an deiner Stelle würde mir das beim Arbeitgeber (falls er das vorraussetzt) und beim FA nachfragen.

LG Vanessa

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@SuM2008

Antwort von Schnullertante am 13.03.2011, 10:31 Uhr

Bin zwar noch nicht schwanger, aber Erzieherin. Die Amtsärztin bei meinem Träger meinte auch, das die Gefahr sich mich etwas anzustecken in der Öffentlichkeit, z.B. beim S-Bahn fahren in der Regel größer ist als in der Einrichtung. Aber, damit der Arbeitgeber abgesichert ist und nicht haftbar gemacht werden kann, wird man bei uns immer freigestellt bei fehlendem Immunschutz. Alle drei Jahre wird man untersucht und es wird einem empfohlen was man impfen sollte/könnte bei KiWu. Bei Cytomegalie gibt es aber keine Möglichkeit, entweder du hattest es mal, dann bist du immun oder nicht, impfen geht nicht. Genauso bei Ringelröteln. Mumps, Masern,Röteln kann man sich impfen...
Das heißt also, wenn du in der zwischnzeit noch keine der dir fehlende Erkrankung durchgemacht hast, würdest du wieder frei gestellt werden

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Re: @Schnullertante

Antwort von MichiThomas am 13.03.2011, 11:47 Uhr

ne das stimmt so nicht..man muss nicht unbedint eine BV bekommen..
Meine Arbeitskollegin hat es beim ersten Kind ein BV bekommen und beim Zweiten jetzt nicht

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Re: @MichiThomas

Antwort von Schnullertante am 13.03.2011, 12:34 Uhr

Dann hat sie mittlerweile evtl. Antikörper, sonst würde mich die Begründung interessieren. Der AG macht sich doch unglaubwürdig wenn er es mal so mal so macht. Bei meinem Träger ist das ganz klar geregelt... Aber habe schon von einigen hier komische Dinge zwecks Immunschutz im KiGa gelesen.

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Re: @MichiThomas

Antwort von MichiThomas am 13.03.2011, 13:04 Uhr

Nein Sie hat keinen Imunschutz dagegen..Der neue Betriebsarzt hält das für unnötig sie soll sich an die Auflagen halten und das reicht

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