Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 17.04.2015, 14:50 Uhr

@strudelteigteilchen

...bevor du das so behauptest, solltest du den Vertrag und die mündlichen Vereinbarungen kennen!
Es gibt nämlich durchaus auch regelmäßige Verpflichtungen (z.B. Lehrtätigkeit, Kurse etc.) auf Honorarbasis, für die dann durchaus eine Kündigungsfrist vereinbart werden kann.
Einfach ablehnen geht nur, wenn es sich um lauter "Einzeltätigkeiten" handelt - was bei einer regelmäßigen Tätigkeit wohl nicht gegeben ist.

Gruß, Speedy

 
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