Geschrieben von RR am 28.02.2012, 16:34 Uhr |
@montpelle
Hallo
es gibt schließlich gesetzliche Regelungen, dass ich dem MA eben NICHT die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss, wenn es sich um die gleiche Erkrankung (Folgeerkrankung, je nachdem) handelt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Folglich geht es mich sehr wohl etwas an, es geht um das Geld unserer Fa! u. wenn ich einen MA einer Zeitarbeitsfa. für ihn einsetzen muss, weil er länger als 1-2 Wochen krank ist, muss ich sehr wohl wissen ob es länger dauert.....
Ist das an deinem Arbeitsplatz nicht so, dass man den AG informiert?
viele Grüße
- wo kann ich nachlesen wie die Rechtslage ist??? - RR 28.02.12, 14:44
- Re: wo kann ich nachlesen wie die Rechtslage ist??? - speedy 28.02.12, 15:02
- Re: @RR - montpelle 28.02.12, 15:22
- @montpelle - RR 28.02.12, 16:01
- Re: @RR - montpelle 28.02.12, 16:27
- @montpelle - RR 28.02.12, 16:34
- Re: - ursel 28.02.12, 22:16
- @montpelle - RR 28.02.12, 16:34
- Re: @RR - montpelle 28.02.12, 16:27
- @montpelle - RR 28.02.12, 16:01
- Re: wo kann ich nachlesen wie die Rechtslage ist??? - Flirrengel 28.02.12, 16:05
- Stimme Speedy zu - Tinai 28.02.12, 16:28
- Frag doch mal nen Anwalt für Arbeitsrecht - bubumama 28.02.12, 17:00
- U1-Umlage??? - u_hoernchen 28.02.12, 19:46
- danke euch (ot aber lg) - RR 02.03.12, 19:13
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