Baby und Job

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Geschrieben von RR am 28.02.2012, 16:34 Uhr

@montpelle

Hallo
es gibt schließlich gesetzliche Regelungen, dass ich dem MA eben NICHT die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss, wenn es sich um die gleiche Erkrankung (Folgeerkrankung, je nachdem) handelt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Folglich geht es mich sehr wohl etwas an, es geht um das Geld unserer Fa! u. wenn ich einen MA einer Zeitarbeitsfa. für ihn einsetzen muss, weil er länger als 1-2 Wochen krank ist, muss ich sehr wohl wissen ob es länger dauert.....

Ist das an deinem Arbeitsplatz nicht so, dass man den AG informiert?

viele Grüße

 
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