Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von finchen29 am 22.07.2010, 15:06 Uhr

Wie wird Lohn während EZ verrechnet?

Hallo!
Meine EZ geht bis zum 21.9. Ich beginne aber schon ab dem 1.9. wieder zu arbeiten (TZ 19,5std)
Wie kann ich errechnen, was ich im Sep. insgesamt bekomme?
Wird mir der komplette Monatslohn abgezogen, oder nur die 21Tage?
Irgendwie war es doch die Differenz von EZ Geld und 67% des Lohnes?
LG finchen29

 
6 Antworten:

?

Antwort von momworking am 22.07.2010, 16:20 Uhr

Hi,
dass du anfängst du arbeiten musstest du doch zusammen mit dem Antrag auf Elterngeld mit einem entsprechenden (zu erwartenden) Gehaltsnachweis angeben?
Hast du das nicht gemacht, würde ich wohl bei der Elterngeldstelle anrufen und das klären. Umgehend.

Die Elterngeldstelle rechnet das nicht für einen Monat individuell aus, sondern errechnet einen Gesamtbetrag pro Jahr (unter Berücksichtigung teilweiser Erwerbstätigkeit) und verteilt das dann auf die 10 (12/14) Monate entsprechend.
Somit wirst du für den Monat in dem du arbeitest wohl eine Nachzahlungsaufforderung bekommen, wenn die Gesamtjahresabrechung fällig ist (also in dem Monat in dem dein Kind ein Jahr alt wird).

VlG
Annette

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ?

Antwort von Annadre am 22.07.2010, 17:55 Uhr

Diese Antwort ist nicht ganz richtg. Es wird zwar das letzte Jahr zusammen gerechnet und daraus der Mittelwert genommen und davon dann wieder 67% das ist dein Elterngeld.

Wenn du jetzt wieder anfängst zu arbeiten wird das Gehalt von vor der Elternzeit genommen und mit dem was Du dann teilzeit hast verglichen. Aus der Differenz dazu erhälst Du dann 67%.

Sprich als Bsp. Vorher 1500
Jetzt 1000
Differenz 500

Erhälst Du 67% von 500.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ?

Antwort von finchen29 am 22.07.2010, 18:28 Uhr

Und dass ich nur 3 Wochen in der EZ wieder arbeite ist irrelevant?
Also vorher 2150,- Jetzt 1210,-
Das bedeutet 629,80 Elterngeld in dem Monat anstatt (ca)1400,-
Plus dem Gehalt des Monats? Das würde dann ca 400,-"Verdienst" bedeuten.
Richtig???
Die Bescheinigung vom AG schicke ich morgen zur EG Stelle.Daraus geht ja nicht hervor wieviel mir "bleibt".
LG finchen29

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ?

Antwort von manisomama am 22.07.2010, 22:35 Uhr

Bei mir war es so ähnlich, daher weiß ich, dass die Berechnung etwas komplizierter ist.
Die Elterngeldstelle wird aus dem von Deinem Arbeitgeber genannten Arbeitslohn berechnen, wie viel dann im September bis zum 21.9. als Arbeitslohn anfällt, da der Lohn für die Tage danach nicht mit zu berücksichtigen ist.
Dieser Arbeitslohn wird dann als Einkünfte für Deinen letzten Elternzeitmonat genommen; hieraus erhält man dann die Differenz zum Verdienst vor der Elternzeit, von der Du 67% erhälst.
Wahrscheinlich wird sogar Dein Arbeitgeber noch ein Formular ausfüllen müssen, in dem er genau den Arbeitslohn vom 1.-21.9. angibt. Dabei muss er auch angeben, wie hoch die Abgaben sind.

LG Manisomama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Manisomama

Antwort von finchen29 am 23.07.2010, 8:41 Uhr

Danke,
ich hoffe nicht, dass mein AG nochmal eine Bescheinigung machen muß, denn ich hatte extra bei der Elterngeldstelle angerufen, was in der Bescheinigung aufgeführt werden muß. Es gibt dafür ja keinen Vordruck. Und mit der Verwaltung meines AG habe ich auch deswegen schon 2mal tel. Der hat mir den Brutto/Nettolohn für den ges. Septembermonat bescheinigt. Ich hoffe das reicht.
LG finchen29

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Manisomama

Antwort von manisomama am 23.07.2010, 22:37 Uhr

Also mir hatte die Elterngeldstelle ein Formular zugeschickt, dass mein Arbeitgeber ausfüllen musste, in dem er den voraussichtlichen Verdienst und die Abzüge angeben musste. Nach Ende der Elternzeit muss ich den Arbeitgeber noch einmal ein Formular ausfüllen lassen, in dem er dann den tatsächlichen Verdienst noch einmal angibt. Komisch, dass sie Dir gesagt haben, es gäbe kein Formular.
Das Ganze ist schon recht aufwendig und ich könnte mir vorstellen, dass manche Arbeitgeber da auch fragen, warum sie denn alles mehrfach machen sollen.

LG manisomama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

An die sich willfährig im Gehalt und Lohn drückenden lassenden Frauen

bitte lesen: http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,656560,00.html Und vor allem in Deutschland ist die Lücke zwischen Mann und Frau im Gehaltsniveau breit. Und das, bin ich überzeugt, kommt nicht zuletzt vom in Deutschland wie in sonst keinem Land weltweit ...

von Nathalik 22.11.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

Lohnausfall

Bis jetzt hat mein Chef mir immer schön meinen Lohn bezahlt. Da er aber langsam das Unternehmen runterwirtschaftet und sich mehr um seine neue Flamme als um die Arbeit kümmert mache ich mir langsam Gedanken um eine "was wäre wenn" Situation. Also: Was wäre wenn....mein ...

von Sidney+BriBri 12.11.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

keine Lohnsteuerkarte bekommen? Ist das möglich?

Hallo zusammen! Ich werde in genau einer Woche wieder in meinen Beruf einsteigen. *freu* Heute ist mir dann eingefallen, dass ich letztes Jahr gar keine Lohnsteuerkarte für das Jahr 2009 erhalten habe. Ist das korrekt? Muss ich diese anfordern? Bekommt man keine ...

von LeaMami230608 27.07.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

Lohnsteuerkarte bei zwei Jobs

Hallo, ich habe zur Zeit einen Minijob, eigentlich nur einen Aushilfsjob, aber wenn ich dort arbeite ( Urlaubsvertretung, Krankheitsvertretung...) kommen schon einige Stunden zusammen und ich habe meine Steuerkarte abgegeben. Jetzt habe ich die Aussicht auf einen 20 ...

von Mojaka 22.07.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

Lohnsteuerkarte während der Elternzeit

Hallo, ich würde gerne wissen, ob ihr eure Lohnsteuerkarte beim AG einreichen mußtet während der Elternzeit? Mein AG hat es gefordert von mir. Ich dachte zuerst das wäre ein Mißverständis. Oder hat es damit was zu tun, dass man woanders nicht arbeiten darf während der ...

von Zara81 19.07.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

Lohnsteuerkarte während der Elternzeit

Hallo, ich würde gerne wissen, ob ihr eure Lohnsteuerkarte beim AG einreichen mußtet während der Elternzeit? Mein AG hat es gefordert von mir. Ich dachte zuerst das wäre ein Mißverständis. Oder hat es damit was zu tun, dass man woanders nicht arbeiten darf während der ...

von Zara81 19.07.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

Lohnsteuerfrage

Hallo, ich könnte einen Job als Zimmerdame bekommen, allerdings ohne Lohnsteuierkarte. Die Frau sagte, die Gebühren wären viel zu hoch. Außerdem beommt man dort nur ca. 200€ monatlich zusammen (soviel gibts da nicht zu tun). Muss man trotzdem auf Steuerkarte arbeiten, damit ...

von floechenjenny 16.06.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

muss auch meinen senf betr. lohn dazugeben ...

das "alte" posting rutscht ja gleich rum, deshalb hier ein neuer thread (schreibt man das so?) realität bei uns: 3,75 euro als verkäuferin - schichten voraussetzung und überstunden natürlich unbezahlt. meine bekannte packt käse ab im supermarkt - sie muss immer auf abruf ...

von sechsfachmama 26.02.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

lohnt sich das??

Hallo zusammen, momentan arbeite ich noch auf 400-Euro-Basis, 10h/Woche, sprich Stundenlohn 10 Euro, was ok ist. Ich möchte etwas mehr arbeiten, mein Arbeitgeber braucht auch jemanden, aber jetzt muss ich verhandeln ... Inoffiziell hat man mir 830 Euro brutto angeboten, ...

von Anja + M+M 17.02.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

Lohnsteuerkl.V und kein volles Jahr gearbeitet.....

Hallo, ich habe eine Frage: Ich hab im August (nach dreieinhalb Jahren Elternzeit) wieder angefangen zu arbeiten, Steuerkl.V. Jetzt hab ich gehört, dass es sogar evtl.sein kann, dass ich beim Lohnsteuerjahresausgleich noch was zurück zahlen muss.......?! Kennst die jemand ...

von Lucylu 23.01.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Lohn

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.