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Geschrieben von speedy am 01.06.2013, 16:03 Uhr

wie wird Elterngeld berechnet bei Selbständigen?

Hi,
wenn du möchtest, dass das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit mit in den EG-Berechnung einbezogen wird, dann beachte bitte folgendes:
1. es zählt die Gewinnermittlung auf Basis mindestens einer einfachen EÜR
2. der Berechnungszeitraum ändert sich auf das letzte VOLLE Kalenderjahr der Betriebsführung, es sei denn, der Betrieb hatte ein abweichendes Bilanzierungsjahr. Es zählen also nicht mehr die letzten vollen 12 Monate vor dem MuSchu, sondern das letzte vollständige Jahr (bei Beginn MuSchu in 2013 z.b. das Kalenderjahr 1.1.-31.12.2012).

Gruß, Speedy

 
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