Baby und Job

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Geschrieben von nane973 am 31.05.2013, 13:24 Uhr

wie wird Elterngeld berechnet bei Selbständigen?

Zeitraum = 12 Monate vor Mutterschutz, es sei denn, das es Lohnersatzleistungen gegeben hat, dann kann der Selbstständige sich "wünsche" das diese Summe nicht in die Berechnung einfließt, sondern davor genommen wird.

Beispiel: Ich war bis zum Mutterschutz krankgeschrieben. Mein Berechnungszeitraum hätte die 12 Monate VOR der Krankschreibung sein dürfen/können.

 
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