Geschrieben von Itta am 14.02.2011, 17:24 Uhr |
Wer kennt sich gut mit Arbeitszeugnissen aus? mt
Habe heute doch schon mal nach Ausscheidung mit dem 31.12.2010 mein Zeugnis bekommen..
Ich habe noch ein paar Fragen, kenne mich in diesem Bereich leider gar nicht aus.. evtl. könnte es jmd. gegenlesen?
z.B. welches Datum muss auf dem Arbeitszeugnis stehen? Das als ich ausschied oder wie es drauf steht mit 10.02.2011? Ich hatte etwas in Erinnerung, dass das erste sein muss?! Oder täusche ich mich?!
Vielen Danke und Grüße Britta
Re: Wer kennt sich gut mit Arbeitszeugnissen aus? mt
Antwort von veralynn am 14.02.2011, 20:29 Uhr
hm
eigentlich muss man das zeugnis am letzten arbeitstag bekommen, oder? aber spielt das eine rolle, welches datum im zeugnis steht, wanns geschrieben wurde?
hauptsache ist doch, dass da steht, von wann bis wann genau du dort gearbeitet hast. auf das datum der ausstellung schaut doch keiner.
lg
danke für deine Antwort, das wollte ich wissen *g* mt
Antwort von Itta am 14.02.2011, 20:33 Uhr
weil ich es nicht weiss, ob es eine Rolle spielt, wann es ausgestellt wurde...
Sie haben mir 2 Monate unterschlagen... nun muss ich es erst korrigieren lassen.
Grüße
Re: danke für deine Antwort, das wollte ich wissen *g* mt
Antwort von veralynn am 14.02.2011, 20:40 Uhr
ich steh auf dem schlauch. warum musst du es korrigieren lassen? wie gesagt, auf das ausstelldatum schaut doch keiner. od. hast du 2 monate länger dort gearbeitet, als im zeugnis steht?
sorry, bin heute offenbar einbisschen schwer von begriff.
v.
nachtrag
Antwort von veralynn am 14.02.2011, 20:42 Uhr
wenn das zeugnis zwei monate nach beendigung der arbeit erst ausgestellt wird bzw. datiert ist, dann zeugt das von nachlässigkeit deiner ehemaligen firma und hat nichts mit deiner leistung zu tun - im gegenteil.
v.
Re: nachtrag
Antwort von Itta am 15.02.2011, 8:55 Uhr
Huhu,
nein ich habe im Juli 09 dort angefangen und sie schreiben September 09 :-)
Also fehlen mir 2 Monate, ich war ja nicht auf der Strasse *lach*
Grüße Britta
Re: nachtrag
Antwort von nemesis73 am 15.02.2011, 12:36 Uhr
Hallo,
ein Arbeitszeugnis hat ohne Verzug ausgestellt zu werden. Da es auch von bestimmten autorisierten Personen unterschrieben werden muß, kann es schonmal sein, daß es ein paar Wochen dauert. Maßgeblich ist aber für einen neuen Arbeitgeber weniger, wann es ausgestellt wurde (es könnten ja auch mal Betriebsferien dazwischenliegen), sondern daß die Daten in dem Zeugnis stimmen. Wenns da hapert, unbedingt korrigieren lassen !
Gruß,
Sabine
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