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Geschrieben von cuppy am 08.01.2016, 14:37 Uhr

Urlaubsanspruch bei Mutterschutz zzgl. Elternzeit

Danke euch beiden :)

Nun ist wenigstens das auch geklärt.

Nur stellt sich mir jetzt noch die Frage wie das ist wenn ich die 12 Tage mit ins nächste Jahr nehmen würde. 2017 hätte ich ja dann (vorausgesetzt ich fange im April mit Teilzeitarbeit an) 20 Tage Urlaubsabspruch.

Normalerweise sollen wir den Resturlaub aus dem Vorjahr bis März eingereicht und auch aufgebraucht haben. Das greift ja dann denke ich mal nicht oder? Könnte mein Chef mir da einen Strick draus drehen wenn er sagt dass der Urlaub verfallen ist, weil ich ihn nicht bis Ende März aufgebraucht habe? Er ist kein Unmensch, aber wenn ich Teilzeit arbeiten gehe fällt es ja eher auf wenn ich dann mal eben insgesamt 32 Tage im Urlaub bin...

Ich denke aber auch dass ich den Urlaub im nächsten Jahr eher nutzen kann/sollte als noch in diesem Jahr. Immerhin bin ich dann wieder - sogar über - den 30 Tagen und die Ferien und so muss man ja auch einplanen. Im April 2017 wären das ja schon 10 Tage (kp welche Kinderkrippe wir nehmen und ob die dann schließt und keine Alternative anbietet...)

Meine Kollegen sind so oder so schon überfordert und wenn ich dann bereits zum Anfang Februar ausscheiden würde würden sie im Quadrat springen (wird kein extra Ersatz eingestellt - eine Teilzeitkollegin stockt ein wenig auf und dann müssen sie gucken wie sie das schaffen (drehen jetzt schon am Rad)... ab August kommt ein Azubi dazu, aber gerad im ersten Jahr kann man die ja nicht alleine lassen ... aber halt besser für mich ;) man will mich ja dann unbedingt zurück haben xD)

Also würde ich die 12 Tage gerne mitnehmen, kann man mir das verweigern?

LG Cuppy :)

 
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