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Geschrieben von Akira am 31.03.2014, 9:15 Uhr

Teilzeit und Steuern nachzahlen, Elterngeld vom 450 Euro Job

Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen,

Wenn man einen 450 Euro Job gemacht hat, bekommt man dann 300 Euro Elterngeld oder 425 ? (Aufgrund dieser Aufrechnung bei Geringverdienern?)

Hier werden doch bestimmt auch einige sein, die "nur" Teilzeit arbeiten gehen, unser Steuerberater hat uns jetzt schon mal vorgewarnt, dass wir dann Steuern nachzahlen müssen.
Ist das bei euch auch so? Lohnt sich das dann im Endeffekt fuer euch Teilzeit arbeiten zu gehen?

Wenn ich dazu dann nämlich noch den erhöhten Kindergartenbeitrag (der bei uns um 50 Euro) gestiegen ist durch meine Arbeit dazurechne, dann kann ich mir das auch sparen.

 
7 Antworten:

Re: Teilzeit und Steuern nachzahlen, Elterngeld vom 450 Euro Job

Antwort von speedy am 31.03.2014, 9:28 Uhr

Hi,
zum Elterngeld: benutz mal den Rechner vom BMBF, der spuckt dir die genaue Berechung aus.

Was du an Steuern zahlen musst, ermittelt sich am Jahresende nach dem gesamten Familieneinkommen. Monatlich hast du ja vorher nur Vorauszahlungen geleistet - die anhand deiner Steuerklasse ermittelt werden, nicht am tatsächlichen Gesamteinkommen der Familie. Ist die Differenz zwicshen den Einkommen sehr groß und der Besserverdiener hat noch dazu Stkl. 3, hat er deutlich weniger Abzüge, der andere dafür etwas mehr. In den Konstellationen kommt es dann oft zu Nachzahlungen. Dem kann man aber z.B. durch eine Stkl.kombination 4 mit Faktor entgegenwirken - oder man lässt sich die Nachzahlung schon vorher ausrechnen vom StB und legt das Geld dann rechtzeitig zurück.

Die Diskussion um das "sich Lohnen" mag ich nicht schon wieder führen - ja, es lohnt sich, nur dein Netto zu betrachten greift viel zu kurz, eben weil die Lastverteilung bei den Abzügen oft nicht proportional gewählt ist. Betrachte das ganze Jahr, das gesamte Familieneinkommen und dein gesamtes Arbeitsleben (und ggf. die Rente) - dann lohnt es sich immer, zu arbeiten.

Gruß, Speedy

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Re: Teilzeit und Steuern nachzahlen, Elterngeld vom 450 Euro Job

Antwort von Akira am 31.03.2014, 9:34 Uhr

Huhu sry bin hier nicht viel in diesem Forum unterwegs, deshalb habe ich die Disskusion nicht mitbekommen ;o)

ABER wenn ich bei uns alles betrachte. Es besteht die Option des 450 Euro Jobs oder Teilzeit. Im Endeffekt mache ich die selbe Arbeit und habe keine Aufstiegschancen. Daher wird das Arbeitsleben mit dem Teilzeitjob nur stressiger ;o)

Familieneinkommen steigt nicht, wenn ich fuer die Rückzahlung was zu Seite lege und den halt erhöhten Kindergartenbeitrag bereche. Ich gehe dann im Gegensatz zu den 450 Euro mit 25 Euro Minus im Monat da raus.

Und bei dem Gehalt, kann man meiner Meinung nach die gesetzliche Rente mal ganz aussen vorlassen...

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Re: Teilzeit und Steuern nachzahlen, Elterngeld vom 450 Euro Job

Antwort von fabiansmama am 31.03.2014, 15:01 Uhr

Hallo,

ich bin zwischen den Kindern nicht wieder arbeiten gewesen, da es zu dem Zeitpunkt noch keine Betreuung für unter 3 hier gab (kleines Dorf). Ich habe beim zweiten Kind die 300 Euro Elterngeld bekommen (beim ersten gabs das noch nicht). Mein Mann hatte Steuerklasse 3 und wir durften Steuern nachzahlen. Das ist bei Elterngeld ganz oft der Fall.

LG

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Jetzt muss ich mal ganz doof fragen...

Antwort von MM am 02.04.2014, 23:51 Uhr

.... - sorry: Wieso muss man Steuern nachzahlen, wenn man ein sehr kleines Einkommen hat (Teilzeit oder nur 450 EUR Job)???

Ich würde erwarten, dass man da kaum was zahlt, und schon gar keine Nachzahlung! Worauf begründet sich das?

Ich denke, das System ist in Deutschland wohl etwas anders als hier in Tschechien(?), es interessiert mich einfach mal... Danke!

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Weil bei 3/5 der Mann ja viel zu wenig Steuern zahlt!!!

Antwort von Trini am 03.04.2014, 8:46 Uhr

Es wird nunmal das Gesamteinkommen versteuert.

Trini

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Hm, also hier ist das anders....

Antwort von MM am 03.04.2014, 9:26 Uhr

... als in Deutschland. Die gemeinsame Versteuerung bei Eheleuten gab es ein paar Jahre, wurde aber wieder abgeschafft. Jetzt macht jeder seine eigene Steuererklärung (bzw. bei Angestellten macht das sehr oft die Buchhaltungsabteilung der Firma und man muss gar nichts selber machen ;-)).

Wenn einer der einen Ehepartner weniger als einen bestimmten Betrag im Jahr verdient (hat), kann der andere eine Steuerermässigung dafür geltend machen, weil er den Partner quasi teilweise "miternährt".

Das mit dem Nachzahlen im AP versteh ich trotzdem nicht so ganz. Ich meine, wenn zusammen versteuert wird, dann wäre doch "grosses Einkommen (Mann) + kleines Einkommen (Frau) = zusammen im Durschni quasi ein mittleres/mässiges Einkommen". Oder? Warum dann also eine Nachzahlung?

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Weil das große Einkommen nicht ausreichend versteuert wird.

Antwort von Trini am 03.04.2014, 11:29 Uhr

Also weniger als das resultierende mittlere Einkommen.

Wenn beide arbeiten, wird stattdessen das kleine Einkommen höher besteuert.
dann gleicht es sich aus.

Wenn das kleine Einkommen aber nicht versteuert wird (weil steuerfrei oder Gleitzone), dann fehlt an der Gesamtsteuer noch was.

http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklassen-3-und-5-nachzahlung-berechnen/

Trini

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