Geschrieben von LoveMyBabygirl am 25.03.2014, 0:11 Uhr |
ALG II und Elternzeit
Hallo
Ich hätte da mal eine kleine Frage
Und zwar folgendes:
Anfang 2013 habe ich Erfahren, dass ich Schwanger bin. Mitte 2013 habe ich eine schulische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und lebe seit dem von ALG II
Mein Partner beginnt ab August 2014 seine Ausbildung (er ist noch Minderjährig und hat seine Realschule beendet)
Über das Thema mit der Elternzeit habe ich mir noch keinen Kopf gemacht
Nun ist es aber folgendes:
Ich habe meine Tochter (geboren Dezember 13) für Dezember 2015 im Kindergarten halbtags angemeldet
Aber Anfang 2015 will sich das Jobcenter schon wieder bei mir melden, da ich bei einem Gespräch den Wunsch geäußert habe, noch eine 2. Ausbildung zu machen, da ich während meiner 1. Ausbildung gemerkt habe, dass das nichts für mich ist
Man hat ja 3 Jahre Elternzeit. Auch wenn man ALG II bezieht? Ich würde ja dann Kindergeld bekommen, Betreuungsgeld und das Geld meines Partners. Würde dann das ALG II weg fallen, wenn ich auf 3 Jahre bestehen würde (was ich ja nicht tue. Ich möchte dann Ende 2015/Anfang 2016 eine neue Ausbildung anfangen)?
Oder würden sie mir nur die Wohnung bezahlen und kein ALG II mehr?
Oder wie wird das ungefähr aussehen?
Ich hoffe ich bin hier auch im richtigem Forum unterwegs :)
Lfg
Re: ALG II und Elternzeit
Antwort von Jole3 am 25.03.2014, 6:29 Uhr
Hallo.
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Baby!
Was die Frage betrifft: auch beim Bezug von Alg II sind 3 Jahre Elternzeit möglich. Das Jobcenter hat hier wahrscheinlich das Ziel, die Ausbildungssuche zu unterstützen. Das ist gar nicht schlecht, weil es nicht nur finanzielle Hilfen z. B. Bewerbungskosten gibt.
Und solange das Familieneinkommen nicht ausreicht, kann man Alg II bekommen. Es wird erst der gesamte Bedarf ermittelt und dann das erzielte Einkommen dagegengerechnet. Und das Kind hat auch Anspruch auf Bildung-und-Teilhabe - Zuschuss zum Kita-Essen z.B.
Re: ALG II und Elternzeit
Antwort von speedy am 25.03.2014, 8:51 Uhr
Hi,
natürlich kannst du auf 3 Jahre Elternzeit bestehen - die Frage ist nur, warum? Du bist derzeit die einzige in eurer Familie, die zumindest die Möglichkeit hat, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sinnvoll fände ich es daher, so weit wie möglich auf eigenen Füßen zu stehen und das würde für mich bedeuten, erst mal in dem gelernten Job zu arbeiten, zumindest bis dein Partner mit seiner Ausbildung fertig ist und eine feste Stelle hat. Dann kannst du wieder an dich denken und eine zweite Ausbildung anfangen. So wäre zumindest das Familieneinkommen ohne staatliche Hilfe gesichert.
Zum Kita-Platz: Weißt du jetzt schon, ob du die Möglichkeit einer TZ-Ausbildung hast? Ich würde lieber auf Nummer sicher gehen und gleich einen Ganztagsplatz anmelden - reduzieren kannst du immer noch, aber hinterher scheitern deine Berufswünsche an den Betreuungszeiten - das würde ich nicht riskieren.
Gruß, Speedy
Re: ALG II und Elternzeit
Antwort von Luni2701 am 25.03.2014, 19:29 Uhr
Also man hat auch während ALGII Bezug 3 Jahre Elternzeit, ABER das Jobcenter wird dir keine 2. Ausbildung finanzieren, sprich wenn du eine 2. Ausbildung anfängst und es keinen triftigen Grund gibt (ich hab gemerkt das das doch nicht das richtige ist, zählt da leider nicht) Wirst du von denen gar nichts bekommen.
Haben wir leider selbst erfahren müssen, da mein Mann mit seiner Ausbildung nichts anfangen kann, da dort auch mit vollzeitstelle niemals dran zu denken wäre, vom hartz4 weg zu kommen, weil eben so unterbezahlt. Interessierte die aber nicht, häte er eine 2. AUsbildung angefangen hätten die uns das geld komplett gestrichen. Ist jetzt 3 Jahre her das ganze.
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