Geschrieben von Zweizahn am 05.07.2015, 15:58 Uhr |
Stundenzahl berechnen
Ich will meine Arbeitszeitabrechnung machen. Jetzt ist die Frage, wie tue ich das am günstigsten. Ich arbeite 60%, das sind 24 Zeitstunden pro Woche. Per Handschlag wurde die 3-Tage-Woche vom AG akzeptiert, funktoniert auch meistens. Wir rechnen das Schuljahr in Dekaden ab (also alle 10 Wochen ein neuer Stundenplan, andere Tage frei, in der 4. Dekade 4-Tage-Woche, in den Prüfungszeiten automatisch auch 5-Tage-Woche).
Wenn ich jetzt eine Woche mit einem Feiertag (der entweder auf einen Arbeitstag oder auf einen Nicht-Arbeitstag fällt) habe, wie sollte man nun die tägliche Arbeitszeit ausrechnen?
24 : 5 * 4 ? Oder 24 : 3 * jeweilige Arbeitstage? versteht ihr, wie ich das meine?
Bei uns ist es folgendermaßen
Antwort von Trini am 06.07.2015, 8:32 Uhr
Man legt (wenn man eben NICHT 5 Tage arbeitet) seine Arbeitstage fest.
Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag, ist es prima, fällt er auf einen freien Tag, hat man "Pech".
Meine Kollegen, die Freitags frei haben "verschenken" halt immer den Karfreitag, haben aber immer Oster- und Pfingstmontag.
Bei dir müsste demzufolge das Gleiche gelten. Feiertag am Dienst-Tag zählt als gearbeitet, Feiertag am freien Tag ist Pech.
Trini
Re: Bei uns ist es folgendermaßen
Antwort von Foxi23 am 07.07.2015, 6:27 Uhr
Genau so mach ich es auch. Habe 4-Tage-Woche und mittwochs frei, wobei das nicht sooo starr ist. Mittwochs ist aber so gut wie nie ein Feiertag und wenn, dann würde ich nicht genau diesen Mittwoch tauschen, das wäre unfair.
Re: Bei uns ist es folgendermaßen
Antwort von Zweizahn am 08.07.2015, 10:10 Uhr
So habe ich es auch schon immer berechnet. Mein Mann meinte nur, dass auch mir die Feiertage sozusagen anteilig zustehen, vor allem, weil die freien Tage nicht festgelegt sind und alle 10 Wochen sich verändern. Ich hab es jetzt so gelassen wie bisher. Ich kann jetzt eh 28 Tage frei nehmen (fragt sich nur, wann).
Stünden dir die Feiertage anteilig zu, ...
Antwort von Trini am 08.07.2015, 10:33 Uhr
würdest du dir im Gegenstück aber (anteilig) Minusstunden einhandeln, wenn du an einem Feiertag planmäßig Unterricht hättest.
Trini
Allerdings ist so eine Nummer....
Antwort von Trini am 08.07.2015, 10:34 Uhr
wie mit dem Sozialen Tag Unfug.
Der Unterricht wurde ja generell nicht erteilt, aber ihr habt GEARBEITET.
Trini
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