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Geschrieben von shortie am 06.06.2009, 17:56 Uhr

Steuerklassen: Einer angestellt, eine selbständig

Hallo,

gibt es hier steueraffine Leser(innen), die mich erhellen können?

Wir arbeiten beide, verheiratet.
Seit kurzem (steuerrechtlich gesehen) bin ich selbständig. Davor wurde ich bei Gelegenheitsjobs im Studium über Steuerkarte abgerechnet, daher meine mangelnde Erfahrung.
Steuerberater hatten immer wenig Interesse an unserer Beratung, weil Gesamteinkommen sehr gering. Oder Konstellation ungewöhnlich, keine Ahnung.

Mein Mann hat Klasse 3 und alle Kinderfreibeträge eingetragen, drei Kinder. Bei einem unterdurchschnittlichen Gehalt zahlt er praktisch keine Steuern, zumal Fernpendler.

Ich rechne jetzt das erste lukrative (in meinen Augen) Arbeitsjahr ab, mache die Steuererklärung, die wir ja als Ehepaar gemeinsam einreichen. (Habe keinen Gewerbeschein, Gewerbe etc. sondern einen "freien " Beruf.)

Würde es mir etwas bringen, wenn ich die Kinder irgendwo bei mir "anrechnen" lasse? Kann ich das überhaupt?

Ich sorge für das Familieneinkommen, bzw. möchte ich mir die steuerlichen Vorteile "sichern", die mir zustehen. Immerhin wohnen die Kinder hier bei mir und ich finanziere alles alleine.

Nirgends habe ich bisher eine verständliche Erklärung darüber gefunden.

Ich danke euch im Voraus!!!

shortie

 
12 Antworten:

Re: Steuerklassen: Einer angestellt, eine selbständig

Antwort von speedy am 06.06.2009, 20:54 Uhr

Hi,
wenn du freiberuflich arbeitest, kann dir die Steuerkarte egal sein. Da kann dein Mann ruhig die Klasse 3 behalten, ggf. auch mit all den Freibeträgen.
Interessant könnte es für dich sein, bei der Steuererklärung die getrennte Veranlagung zu wählen - da wird dann jeder so behandelt, als hätte er alleine gewirtschaftet. Voraussetzung: Alle Einnahmen und auch alle abzusetzenden Kosten (Fahrten, Vers., Kinderbetreuung...) müssen einzeln (zumindest prozentual) einer Person zugeordnet werden.

Ob das aber für euch tatsächlich günstiger ist, berechnet dir entweder ein Steuerberater oder ein Steuerprogramm (das du aber auch erstmal mit allen Daten füttern musst).

Gruß, Speedy

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Re: Steuerklassen: Einer angestellt, eine selbständig

Antwort von bobcat am 07.06.2009, 6:21 Uhr

Hallo,

mit den Steuerklassen kann höchstens die Steuervorauszahlungen (musst Du die machen?) anpassen. Am Ende des Jahres wird dann gemeinsam abgerechnet...

Die Entscheidung sich gemeinsam oder getrennt zu veranlagen wie meine Vorrednerin geschrieben, ist nicht einfach zu entscheiden. Bei meinem Mann und mir schaut unsere Steuerberaterin jedes Jahr, was günstiger für uns ist.

LG,
bobcat

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Re: Steuerklassen: Einer angestellt, eine selbständig

Antwort von Hase67 am 07.06.2009, 9:04 Uhr

Hallo Shortie,

ich sende dir mal eine pn, weil ich dir gern etwas ausführlicher (und persönlicher) zu dem Thema antworten würde...

LG

Nicole

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Danke!

Antwort von shortie am 07.06.2009, 10:27 Uhr

Hallo Nicole und alle anderen,

vielen Dank, auch wenn die Aussagen nicht erfreulich sind. Nicole hat auch eine PN.
So, wie es aussieht, kann ich als Freiberufler also keine Kinderfreibeträge etc. geltend machen. Dafür kann man allerdings jede Menge betriebliches absetzen.
Schade, und: Ich muss noch engagierter nach einem Steuerberater suchen, der sich mit meiner Branche auskennt. Selbst seine Beratung wird ja honoriert. Da kann er doch mal intensiv in seinen schlauen Walzern nachschauen. ;o)
Danke für den Hinterntritt per PN.

Ansonsten ist die Situation im Grunde einfach: Die Einkommen, Mietwohnungen, Fernpendelei, drei Kinder, sonst kein Besitz, ein Auto.

Vielen Dank und viele Grüße und schönen Sonntag,
shortie

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als Verheiratete wirst du "gemeinsam veranlagt", das heißt, dein Einkommen

Antwort von wassermann63 am 07.06.2009, 13:27 Uhr

wird dem Einkommen deines Mannes hinzugerechnet. Du kannst von deinem Einkommen die "einkommensschmälernden Ausgaben" Mehrwertsteuertechnisch (alsoi in deinem Fall Vorsteuertechnisch) abziehen. Ebenso kannst du z.B. die Kiga-Kosten bei dir abziehen lassen (zur Zeit werden 80% anerkannt, glaube ich). Grundlage für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung, die deine Umsätze und die betriebsbedingten Ausgaben enthält.

Alles in allem ist ein Steuerberater sein Geld wert (was du übrigens auch absetzen kannst) und sei es nur, um dir deine erste Umsatzsteuererklärung zu machen, die du dann als Vorlage für die weiteren verwenden kannst.

LG
JAcky

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Ich doch noch mal...

Antwort von Hase67 am 07.06.2009, 15:22 Uhr

Hallo Shortie,

ich muss doch noch mal schreiben: Es hat nichts mit deinem Freiberuflerdasein zu tun, dass die Kinder nicht bei dir angerechnet werden, sondern lediglich mit eurer Steuerklassenaufteilung, die bei euch dem klassischen "Ehegattensplitting-Modell" entspricht. Sprich: Ihr werdet dadurch zusammen veranlagt, und dein Mann gilt als "Hauptverdiener". Du hast somit Steuerklasse 5 und entsprechend hohe Abzüge. Die Steuerlast gegenüber der getrennten Veranlagung bleibt übers Jahr gesehen grundsätzlich gleich, es gibt allerdings durchaus Möglichkeiten der Steuerersparnis durch Hin- und Herschieben von Werbungskosten, Kinderfreibeträgen/-betreuungskosten oder Sonderausgaben. Das muss man für den Einzelfall ganz genau prüfen.

Du schreibst, dass du bei euch den höheren Verdienst hast. Dann ist eure momentane Steuerklassen-Einteilung Quatsch, weil das bedeutet, dass du, sobald du anfängst, Steuervorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten, mit deiner Steuerklasse extrem viel zahlen wirst, was du dann zwar am Ende des Steuerjahres wieder zurückbekommst, was dich aber während des Steuerjahres, was deine Liquidität angeht, ziemlich in die Bredouille bringen kann. Andererseits zahlt dein Mann dann mit seiner Steuerklassen zwar relativ wenig, hat aber vermutlich auch nicht genug übrig, um die Familie zu finanzieren. So dreht ihr euch finanziell unterm Jahr quasi selbst den Saft ab - ich bezweifle auch, dass das Finanzamt bei gemeinsamer Veranlagung diese Regelung so beibehalten würde, man würde euch sicher nahelegen, die Klassen zu wechseln.

Was das Absetzen von Ausgaben angeht: Du musst grundsätzlich zwischen deinen geschäftlichen und deinen privaten Aufwendungen trennen - die Einnahme-Überschuss-Rechnung, von der Jacky schrieb, ist die eine Sache (da rechnest du alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben ab), die Steuererklärung selbst ist noch mal was anderes, weil du hier dann private Aufwendungen wie Kinderbetreuung, Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege-, Haftpflicht, Renten- oder Lebensversicherungen) angibst. Wenn du die Kinderbetreuung allein organisierst und bezahlst und dein Mann zwar die Steuervorteile dafür einkassiert, diese Steuervorteile aber nicht an dich/euch weitergibt, sondern die eingesparte Kohle anderweitig verprasst, ist das ganze Modell Murks. Wie ich dir schon per PN schrieb, das Finanzamt sieht euch als Versorgungsgemeinschaft, aber wenn ihr das intern nicht entsprechend regelt, hast kurzfristig zunächst du extreme Nachteile, langfristig aber auch er, weil du dann nicht mehr imstande sein wirst, die Kosten in gewohnter Höhe zu bezahlen. Nimm deinen Mann am besten mit zum Steuerberater (ich schlage vor, ihr sucht euch einen Mann aus, aus psychologischen Gründen ;-)), und der soll ihm das mal glasklar verklickern, was dann passiert. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn du das im Alleingang versuchst, dein Mann die Situation eher so ummünzen wird, dass du ihm die Steuerersparnis nicht gönnst oder ihm seinen Status als Familienoberhaupt aberkennen willst...

LG

Nicole

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Re:

Antwort von shortie am 07.06.2009, 21:14 Uhr

Hm,

bis zum Tode werde ich der Regelung schon noch auf die Schliche kommen ... ;-)
Also wirkt sich die Steuerklasse des Ehepartners doch auf meine Besteuerung, wann auch immer die Steuer abgerechnet wird, aus?!

Dann wäre ich natürlich sofort für 4/4.

Ich verdiene zwar nicht den Hauptteil, vor allem sehr schwankend, aber ich finanziere trotzdem die wichtigen Dinge, die wir vier hier brauchen. Mehr schlecht als recht, aber da es leider keine Familienkasse gibt, muss ich mich ranhalten. Nur schimpfen bringt da auch nichts, finde ich. Wenn er, aus welchen Gründen auch immer, es nicht schafft, seine Familie inklusive mir zu ernähren, dann bin ich zum Glück aus mehreren Blickwinkeln in der Lage, mein eigenes Geld (für Kids und mich) zu verdienen.

Danke sagt shortie :-)

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Mei, ...

Antwort von shortie am 07.06.2009, 22:15 Uhr

jetzt hatte ich dir einen Sermon geschrieben, der mir die Rübe erleichterte. Kam natürlich nicht an, weil dein Postfach ausgeschaltet ist.
Macht nichts, ist auch echt nicht deine Baustelle.

Eine super Woche wünsche ich dir,
shortie

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Re: Mei, ...

Antwort von Cari98 am 07.06.2009, 22:45 Uhr

hi,
die wohl beste Lösung für dich, wenn sich dein Mann nicht finanziell bei euch beteiligt ist Steuerklasse 4 bei dir und getrennte Veranlagung, Da du selbständig bist, wirken sich alle deine Versicherungen bei der Steuer deutlich besser aus. Und dass du nicht nur deine Einnahmen in der Anlage GSE angibst, sondern vorher deine Ausgaben abziehst, davon gehe ich doch stark aus.
LG Cari

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Re: als Verheiratete wirst du "gemeinsam veranlagt", das heißt, dein Einkommen

Antwort von Heikasaha am 08.06.2009, 22:39 Uhr

Hallo,
ich lese hier zwar sonst nur still mit, aber mische mich jetzt auch mal ein. Du solltest auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen, sehr wahrscheinlich kommt eine Steuernachzahlung auf Euch zu, da Dein Mann durch die Steuerklasse 3 deinen steuerfreien Grundbetrag aufgebraucht hat.
Umsatzsteuer, von der hier auch schon die Rede war ist eine ganz andere Steuerart und muss sparat betrachtet werden.
Erste Hilfe zum Informieren findet man manchmal bei Berufsverbänden (z.B. für Physiotherapeuten)

LG
Kathrin
(Steuerberaterin)

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Re: Danke, habe es noch gesehen!

Antwort von shortie am 08.06.2009, 23:01 Uhr

Liebe Katrin,
das ist ganz großartig von dir, noch schnell einen Rat zu geben. Vielen lieben Dank!!

Ich habe prophylaktisch versucht, Rücklagen zu bilden, eben für Steuer etc. Wenn es dann in Kürze so weit ist, wird es mich aber wohl dennoch umhauen. Zunächst war die Krankenkasse dran, die auch erst mal rückwirkend bedient werden musste. Ist aber schon abgehakt.
Ist eben noch neu für mich, und neben all dem anderen Selbständigenkrams und ständigem Aquirieren neuer Aufräge gibt man schnell auf, wenn die ersten Auskünfte lauten: "Ach, das lohnt sich bei Ihnen nicht."
Ich würde sagen, es hat zumindest Umsatz gebracht, *g*.

Mal sehen, was über bleibt.

Erstmal einen schönen Feierabend,
shortie

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Danke, dass du dich kurz zu Wort gemeldet hast

Antwort von wassermann63 am 09.06.2009, 18:03 Uhr

Womöglich wäre meine auf Viertel(es)wissen und recht dürftigen Erfahrungen in der Eigenherstellung von Steuererklärungen fundierende Darstellung hier kommentarlos so stehen geblieben ;-)

Zum Glück gibt es die Fachleute, deren Wissen zwar bezahlt sein will, aber auf der anderen SEite Gold wert ist.

Ich jedenfalls schwöre auf meinen Steuerberater, der mir auch dieses Jahr wieder einiges an Kopfzerbrechen und panischem Rumlavieren irgendwelcher irrelevanter Belege ersparen wird *hüstel*

LG
JAcky

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