Geschrieben von carla72 am 14.06.2012, 10:46 Uhr |
Rentenversicherung - Beitragsrückgewähr
Ich überlege gerade, einen Rentenvertrag abzuschließen. Grundsätzlich gibt es da ab 67 eine Rente bis ans Lebensende. Sterbe ich vor Erreichen des statistischen Sterbedurchschnittsalters, macht die Allianz einen Gewinn, sonst ich (und die Allianz nur einen kleinen).
Es gibt die Möglichkeit, die Beitragsrückgewähr zu versichern, d.h. sicherzustellen, dass eingezahlte Beträge im Todesfall z.B. an die Kinder vererbt werden. Das kostet ca. 10-15% der Versicherungssumme extra.
Würdet Ihr das machen? Ich finde ja eigentlich, dass erwachsene Kinder sich selbst finanzieren und nicht auf Erbschaften hoffen sollen. Sterbe ich, solange die Kinder noch nicht erwachsen sind, sind sie sowieso gut abgesichert.
Meine Tendenz ist eher dagegen. Fallen jemandem gute Argumente dafür ein?
LG, carla72
- Rentenversicherung - Beitragsrückgewähr - carla72 14.06.12, 10:46
- Re: Rentenversicherung - Beitragsrückgewähr - Fuchsina 14.06.12, 16:49
- Re: Rentenversicherung - Beitragsrückgewähr - krissie 14.06.12, 21:15
- Re: Rentenversicherung - Beitragsrückgewähr - Calcifer 16.06.12, 22:41
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