Geschrieben von Nele am 19.01.2009, 0:26 Uhr |
rentenfrage...
Hallo!
Man bekommt ja für ein Kind 3 Jahre Rentenansprüche, auch wenn man die 3 Jahre nicht arbeitet. Wie ist das, wenn man nach z.B. 2,5 Jahren wieder sozialversicherunspflichtig arbeiten geht? Sind dann 6 Monate von den 3 Jahren futsch oder werden die hinten drangehängt? Bei einem Teilzeitjob hat man meist ja nicht so hohe Rentenansprüche wie in der Erziehungszeit...Und stimmt es eigentlich, dass man in der Erziehungszeit die Durchschnitts-Rentenansprüche von Deutschland (vom Friseur bis zum Manager z.B.) bekommt?
LG, nele
Re: rentenfrage...
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 19.01.2009, 7:24 Uhr
Hallo Nele,
wenn man vor den 3 Jahren wieder arbeiten geht, kommen die erarbeiteten Rentenansprüche zusätzlich obendrauf. Das mit dem Durchschnittsgehalt stimmt. In der Mitteilung der Bfa stand bei mir drin, wie hoch das derzeit ist. Jedenfalls wesentlich höher, als was ich bei Vollzeit verdient habe.
V. G.