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Geschrieben von sumse am 18.01.2009, 16:36 Uhr

An die Lehrerinnen....

Weiß jemand von euch, ob es Dienstpflichten gibt, die im Mutterschutz weiterhin wirksam sind?
Muss man bspw. Zeugnisse schreiben?
Wer kennt sich da aus oder kann mir einen link schicken?

 
8 Antworten:

Re: An die Lehrerinnen....

Antwort von dieElle am 18.01.2009, 16:47 Uhr

Mutterschutz bedeutet Dienstbefreiung. Von daher dürfte es da gar keine Verpflichtungen geben. Klar, ist was anderes, wenn man aus gegebenem Anlass um etwas gebeten wird. Aber man kann nicht gezwungen werden.

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Re: An die Lehrerinnen....

Antwort von Henni am 18.01.2009, 17:04 Uhr

Hallo

nein, nen Link kann ihc nicht bieten, nur meine Erfahrung und die mit Kolegginnen: Bevor man in den Mutterschutz geht muss man die Dinge erldinge, die sonst im Mutterschutz dran wären..also in Bezug Auf zegnisse...sprich: du musst sie vorher fertig machen wenn beispielsweise am errechenten ET Zeugnisausgabe wäre. Ich glaube so bald man nen Schüler in dem Schuljahr 8 Wochen im Unterricht hatte, muss man ihm ein Zeugnis ausstellen...das könnte der Lehrer der dich im Mutterschutz vertreiit ja nciht..daher musst du es machen (auch wenn es in diesem Fall nciht DU bist)...

Andere beispiele fallen mir nun grad nciht ein..wieso????

LG HEnni

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Doch doch Henni,

Antwort von sumse am 18.01.2009, 17:57 Uhr

...es handelt sich schon um mich :-)
Natürlich schreibe ich die Zeugnisse, keine Frage. Nur irgendwie ÄRGERT es mich, dass dies sowie einige andere Dinge immer einfach vorausgesetzt werden-MuSchu hin oder her.
Die rechtliche Lage interessiert mich "einfach so" mal.

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Re: Doch doch Henni,

Antwort von Henni am 18.01.2009, 18:41 Uhr

Alles Gute, das hatte ich nciht mitbekommen..das dritte Kind? ODer?


Also: ich denke ein Gesetz gibts dafür nciht, also könntest du die Zeugnisse im Prinzip einfach "vergessen" zu machen und die Kollegen baden es dann aus und hassen dich dafür *g* aber RECHT hättest du sicher im Zweifelsfalle....ich glaube da appeliert man (wie in anderen berufen aber sicher auch) einfach an die Kollegialität und die pädagogische vernunft des Lehrers...

Alles Gute!HEnni

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Re: Doch doch Henni,

Antwort von sumse am 18.01.2009, 19:14 Uhr

Ja, Nr.3 :-) Naja, wenn die Lehrer keine Kinder mehr kriegen, wer dann?

Jaja, ich bin kollegial, loyal mit Hang zur Selbstaufgabe, alles vorhanden, der ideale Beamte eben
War auch alles rein hypothetisch.
Mich wurmt besonders, dass ich in den Sommerferien (MuSchu) auch noch das schriftliche Gutachten über die Examensarbeit meiner LAA schreiben "muss". Mal sehen, wie ich das noch unterbekomme. Ich habe eh nur eine kurze Auszeit und die ist dann noch vollgestopft mit diesem Mist...

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Re: An die Lehrerinnen....

Antwort von momworking am 18.01.2009, 19:30 Uhr

Hallo du,
ich weiß nicht, in welchem Bundesland du tätig bist.
In Hessen ist es so, dass man (frau) trotz MuSchu oder Elternzeit weiterhin verpflichtet ist, eine bestimmte Stundenanzahl Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
Das mit den Zeugnissen habe ich noch nie gehört (also dass es ein Gesetz dafür gibt), aber selbstverständlich auch so gehandhabt *seufz*, wer hätte es denn sonst auch machen sollen?
Allerdings kenne ich genug Kolleginnen, die es NICHT gemacht haben.
VlG
Annette

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Re: An die Lehrerinnen....

Antwort von Alema am 18.01.2009, 20:52 Uhr

Hallo,
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft Sumse. Der Muschu bei der Geburt meiner ersten Tochter lag auch in bzw. kurz vor den Sommerferien und selbstverständlich habe ich die Zeugnisse geschrieben. Für Gesetzestexte frag mal beim VBE oder GEW nach. So viel ich weiß bist du zumindest verpflichtet ein vorläufiges Zeugnis zu verfassen.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass du im Muschu die Examensarbeit lesen musst, sofern der Abgabetermin im Muschu liegt. Da würde ich nochmal nachhaken.
Aber von einer Fortbildungspflicht während des Muschu oder der Erziehungszeit habe ich noch nie gehört. Wie soll das gehen? Wer prüft das nach? Wenn man mehrere Wochen krank ist (und so wird Muschu rechtlich ja gewertet) kann man doch auch nicht Fortbildungen besuchen?
LG Alema

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Dank euch....

Antwort von sumse am 18.01.2009, 21:03 Uhr

Also nochmal: natürlich schreibe ich die Zeugnisse (aber im Vorfeld, schließlich unterrichte ich ja auch nicht bis zum Schluss) und wohl auch das Gutachten.
In "meinem" BL gibt es -NOCH-kein Fortbildungskonto, aber das kommt sicher bald. Ob man jemanden im Mutterschutz auch noch zu Fortbildungen verdonnern darf, wage ich allerdinges zu bezweifeln...

Mich hat nur mal rein hypothetisch interessiert, was ich machen MUSS.
Ich bin kein Kollegenschwein, das sich vor der Arbeit hinter einem dicken Bauch versteckt :-)

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