Geschrieben von Hummelbiene am 09.08.2010, 9:29 Uhr |
putzen?
Guten Morgen
Wenn man arbeitslos gemeldet ist (Alg1), darf man dann als Putzfrau arbeiten in einem Privathaushalt?
Wären ca. 9 Stunden pro Woche.
Wenn der Arbeitgeber die Putzfrau anmeldet, erfährt dann das AA davon?
Oder wäre das Schwarzarbeit?
Ich sag ja das wäre letzteres.
Wer weiss was darüber?
Lieben Dank.
Re: putzen?
Antwort von Sasumm am 09.08.2010, 9:41 Uhr
Also ich würde das melden. 9 Stunden sind ja nicht wenig. Vielleicht nennt sich das dann nicht Schwarzarbeit, aber doch zumindest Erschleichung von Sozialleistungen.
Ob das AA und die Knappschaft verbunden sind, kann ich allerdings nicht sagen.
lg Sasumm
Re: putzen?
Antwort von MeinSternchen am 09.08.2010, 13:30 Uhr
Hallo !
Ich kann Dir nur sagen : geh auf Nummer sicher und lass Dich anmelden ! Nicht nur das das Arbeitsamt alles rauskriegt , früher oder später , die können alles verfolgen , Du bist falls Dir etwas beim Putzen passiert , versichert !
Ich beziehe aufstockend ALG 2 und habe nebenher auch noch 2 Putzjobs als Minijobs und ich würde das nie schwarz machen , die kriegen alles raus , soweit ich weiß , sind die miteinander vernetzt .
Lg !
Re: putzen?
Antwort von Fru am 11.08.2010, 17:09 Uhr
Wenn Du ALG 1 bekommst, mußt Du das selbstverständlich dem Arbeitsamt melden, dann darfst Du bis 165 Euro dazu verdienen, ohne das Dir was vom Arbeitslosengeld abgezogen wird.
Wenn Du ALG 2 bekommst, darfst Du 100 Euro dazu verdienen...
Wenn Du nicht angemeldet wirst, bist Du nicht versichert, was dem Amt sicher egal ist, aber wenn das beim Amt rauskommt, dann kanns sehr teuer werden...
LG