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Geschrieben von Zweizahn am 27.06.2011, 12:51 Uhr

Kennt sich wer mit der steuerlichen Absetzung von Arbeitszimmern aus?

Finanzamt will, wenn überhaupt, nur die Hälfte der anteiligen Mietkosten für das Arbeitszimmer ansetzen. Und das, obwohl ich (Lehrerin), das Arbeitszimmer alleine nutze. Mein Freund muss höchstens mal einen Brief ausdrucken, den er an seinem Laptop im Wohnzimmer geschrieben hat.
Weiß jemand, ob das so ok ist bzw. kennt jemand eine Rechtsgrundlage?

 
3 Antworten:

Re: Kennt sich wer mit der steuerlichen Absetzung von Arbeitszimmern aus?

Antwort von speedy am 27.06.2011, 15:16 Uhr

Hi,
da ist jetzt nach dem höchstrichterlichen Urteil wieder vieles offen. Fakt ist, dass die Kosten anerkannt werden müssen (zumindest bei Lehrern), Auslegungssache ist, zu welchen Anteilen, denn: 1. Es ist davon auszugehen, dass ein vorhandenes Arbeitszimmer auch privat genutzt wird und 2. verbringt ein Lehrer mind. 50% seiner Arbeitszeit in der Schule, daher auch die oftmalige Begründung, dann könnten auch nur noch 50% der Kosten des heimischen Arbeitszimmers anerkannt werden, da es ja auch nur zu 50% der Arbeitszeit genutzt wird.

Die letztere Begründung lässt sich per Widerspruch und mit guter Argumentation kippen, denn auch wenn du es nur zu 50% der Zeit nutzt, brauchst du es trotzdem im vollen Umfang und kannst es in der verbleibenden Zeit nicht anderweitig nutzen.

Warte den Bescheid ab und leg dann Widerspruch ein bzw. telefonier mal mit dem Bearbeiter, bevor du den Widerspruch einlegst.

Gruß, Speedy

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@speedy

Antwort von Zweizahn am 27.06.2011, 21:29 Uhr

Ich habe ja mit der Bearbeiterin telefoniert. Die wollen erstmal einen Grundriss sehen - weil im Mietvertrag unser OG (also mein Arbeitszimmer) nicht extra aufgeführt ist. Und das eigentliche Problem ist nicht die grundsätzliche Anerkennung des Arbeitszimmers, sondern dass die nur 50% der Mietkosten (habe ich anteilig ausgerechnet anhand der qm des Zimmers) anerkennen wollen, weil ich ja die Wohnung gemeinsam mit meinem Freund gemietet habe - der nutzt aber das Zimmer so gut wie nie.

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Re: @speedy

Antwort von speedy am 28.06.2011, 10:12 Uhr

Hi,
wenn ihr beide im MietV steht, dann wird angenommen, dass du auch nur 50% der Kosten trägst und es keine genaue Zimmerzuteilung gibt. Das wirst du nur schwer widerlegen können, es sei denn, dein Freund hat auch ein eigenes Arbeitszimmer (oder eines, das ihr so nennt), dann wäre da wieder was machbar. Die Anerkennung ist nich abhängig von der Nutzung, sondern von der Kostenlast - und die ist bei euch ja geteilt.

Wie sieht es denn aus, zahlst du die Miete zufällig komplett von deinem Konto? Dann könntest du auch die vollen Kosten absetzen, denn du zahlst sie ja auf dem Papier auch.

Gruß, Speedy

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