Geschrieben von Roxylady am 05.03.2009, 12:22 Uhr |
Ich bekomm die Kündigung
Hallo
so das wars. Nach 7 Jahren wird mir wegen mangelnder Auftragslage gekündigt.
Mein Chef muss doch eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten oder ist das eben weil keine Aufträge mehr da sind nicht mehr so?
Ich wollte mich natürlich jetzt schon um was neues kümmern.
Was wäre wenn da einer sagt können Sie auch schon früher anfangen?
Könnte ich dann einen Aufhebungsvertrag machen lassen?
LG Kyra
Re: Ich bekomm die Kündigung
Antwort von fille am 05.03.2009, 13:00 Uhr
das tut mir ja leid für dich!
ich glaube schon, dass kündigungsfristen eingehalten werden müssen, sonst wäre es eine fristlose kündigung und das geht ja wohl nur, wenn du dir was zuschulden kommen lässt. ich habe noch nicht gehört, dass das bei "nur" mangelnder auftragslage geht.
gibt es bei euch einen betriebsrat, dann erkundige dich am besten dort. oder bei der gewerkschaft.
aufhebungsvertra ist ja meistens verhandlungssache, wenn du sowieso gehen musst, dann sollte das ja vielleicht möglich sein,
alles gute
katrin
Re: Ich bekomm die Kündigung
Antwort von Athanasia am 05.03.2009, 15:56 Uhr
Oh man, das tut mir echt leid für dich! Aber mein Mann wurde auch aus betrieblichen Gründen gekündigt! Da war eine Frist von einem Tag! Aber ich weiß natürlich nicht, wie das bei euch ist! Lese dir doch mal deine Vertragsklauseln durch!
Viel Glück bei der Job-Such!
Re: Ich bekomm die Kündigung
Antwort von la_luna200977 am 05.03.2009, 17:17 Uhr
die kündigungsfrist wird doch sicher vertraglich geregelt sein? Ich glaube auch, dass nach 5 jähriger Zugehörigkeit 2 Monate "normal" sind.
Einen Aufhebungsvertrag würde ich nur unterschreiben, wenn du nahtlos in eine neue stelle wechseln kannst, ansonsten droht dir wenn du dich arbeitslos meldest eine Sperrzeit.
Von einem Tag Frist aus betrieblichen Gründen hab ich noch nie etwas gehört.
2 Monate ist korrekt
Antwort von minett2 am 07.03.2009, 19:55 Uhr
Also ab 8 Jahren sind es sogar 3 Monate, dennoch für den AG.
Sage ihm, das Du eine Abfindung haben willst, sonst würdest Du klagen.
Wenn er kümdigt, muss er die Frist einhalten, sonst wird Du vom Arbeitsamt gepserrt. und die Abfindung wird angerechnet. Wenn de AG die Frist einhält, dann nicht!!
lg
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