Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 20.10.2014, 11:34 Uhr

Für mich .....

kam Großelternbetreuung nie in Frage.

Großeltern SOLLEN verwöhnen dürfen. Tagesbetreuung darf das nicht.

Deshalb waren meine Kinder (ab 8 Monaten) für 2,5 Tage bei einer Tagesmutter.
Wären sie 17 bzw. 14 jahre jünger, wären sie natürlich in der Kita, aber davon gab es damals zu wenige. Wir hätten keinen Anspruch gehabt.

Viel Hausarbeit reduziert sich mit der Berufstätigkeit. z.B., wenn man in der Kantine (bei der Tagesbetreuung isst). Auch der Putzaufwand ist geringer.

Sinnvoll ist es, sich ein bisschen Allein-Zeit einzuplanen. D.h. z.B. Einkäufe und eigene Termine ohne Kind zu erledigen.

Trini

 
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