Geschrieben von ireth15 am 12.08.2016, 19:25 Uhr |
Fragen zum MuSchG
Die gesetzlichen vorgaben sind klar, aber im prinzip wo kein kläger da kein richter. Wenn es dir gut geht, warum nicht. Ich habe meine ss immer erst 4 wochen vor mutterschutz gemeldet, aus eben diesem grund. Mir lag jedoch daran weiterzuarbeiten, weil ich zweimal während der ausbildung ss war und diese so vor dem mutterschutz abschliessen konnte. Ausserdem ging es bei der zweiten ss um personalnot und einen nicht besetzbaren dienstplan aufgrund zwei verunfallter kollegen, einer davon der chef.
Aja danke hat erst keiner gesagt daher denk zuerst an dich und das baby!
- Fragen zum MuSchG - enanita 11.08.16, 16:54
- Re: Fragen zum MuSchG - speedy 12.08.16, 11:05
- Re: Fragen zum MuSchG - fabiansmama 12.08.16, 17:22
- Re: Fragen zum MuSchG - ireth15 12.08.16, 19:25
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