Baby und Job

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Geschrieben von ireth15 am 12.08.2016, 19:25 Uhr

Fragen zum MuSchG

Die gesetzlichen vorgaben sind klar, aber im prinzip wo kein kläger da kein richter. Wenn es dir gut geht, warum nicht. Ich habe meine ss immer erst 4 wochen vor mutterschutz gemeldet, aus eben diesem grund. Mir lag jedoch daran weiterzuarbeiten, weil ich zweimal während der ausbildung ss war und diese so vor dem mutterschutz abschliessen konnte. Ausserdem ging es bei der zweiten ss um personalnot und einen nicht besetzbaren dienstplan aufgrund zwei verunfallter kollegen, einer davon der chef.
Aja danke hat erst keiner gesagt daher denk zuerst an dich und das baby!

 
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