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Geschrieben von enanita am 11.08.2016, 16:54 Uhr

Fragen zum MuSchG

Hallo,
es ist zwar meine 2. Schwangerschaft, aber die 1. als reguläre Arbeitnehmerin. Wie genau muss ich mich an die Vorgaben des MuSchG halten? Darf ich beispielsweise auch mal 9h arbeiten? Zu diesem Paragrafen heißt es ja auch, dass die Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen darf. Muss das vorher beantragt werden? Wenn ja, von mir oder vom AG? Wer bestimmt, was schädliche Einwirkungen von Hitze, Nässe, Erschütterungen, Lärm etc. ist?
Ich bin jetzt in der 14. Woche, es geht mir gut und in der 1. Schwangerschaft war das auch bis zum Ende so. Hätte deshalb kein Problem z.B. mit hin und wieder Mehrarbeit. Aber wenn dadurch der AG Ärger bekommen könnte, würde ich das halt nicht machen.
Danke schon mal!

 
3 Antworten:

Re: Fragen zum MuSchG

Antwort von speedy am 12.08.2016, 11:05 Uhr

Hi,
Kontrollen sind so gut wie nicht vorhanden. Letztlich sind die Vorschriften Schutzvorschriften für dich als Mutter - wenn du merkst, es geht nicht, kannst und darfst du dich gerne darauf berufen. Ansonsten kannst du ganz normal arbeiten, niemand wird nach Zeiten o.ä. fragen, solange du dich nicht darauf berufst.
In Bereichen, wo du tatsächlich gefährdet bist, solltest du allerdings im eigenen Interesse aufpassen (Laborarbeit, lange Fahrtätigkeit, Gewichte heben...). Mal eine Stunde länger arbeiten hat noch keinem geschadet - Schwangerschaft ist ja auch keine Krankheit :)

Gruß, Speedy

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Re: Fragen zum MuSchG

Antwort von fabiansmama am 12.08.2016, 17:22 Uhr

Ich hatte in meiner ersten Schwangerschaft einen Job (nachdem ich versetzt wurde, denn ins Herstellungslabor durfte ich natürlich nicht mehr), wo Mo-Mi Großkampf angesagt und do und fr wenig zu tun war. Mir wurde vom AG zwar aufgetragen, im Wochenschnitt keine Überstunden zu machen, aber die Einteilung war mehr oder weniger mir selbst überlassen.
Sonntagsdienste durfte ich allerdings nicht mehr machen, egal wie gut es mir ging. Fand ich blöd, gab schließlich Zulage.

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Re: Fragen zum MuSchG

Antwort von ireth15 am 12.08.2016, 19:25 Uhr

Die gesetzlichen vorgaben sind klar, aber im prinzip wo kein kläger da kein richter. Wenn es dir gut geht, warum nicht. Ich habe meine ss immer erst 4 wochen vor mutterschutz gemeldet, aus eben diesem grund. Mir lag jedoch daran weiterzuarbeiten, weil ich zweimal während der ausbildung ss war und diese so vor dem mutterschutz abschliessen konnte. Ausserdem ging es bei der zweiten ss um personalnot und einen nicht besetzbaren dienstplan aufgrund zwei verunfallter kollegen, einer davon der chef.
Aja danke hat erst keiner gesagt daher denk zuerst an dich und das baby!

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