Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 24.04.2014, 19:28 Uhr

Elternzeitverkürzung

Hi,
wenn du auch 2 Jahre Elternzeit genommen hast, ist das erste Jahr am 13.10. dieses Jahres um. Alles, was du danach zuverdienst (zum Elterngeld) ist für das EG nicht mehr relevant, d.h. es wird dann nichts mehr gekürzt.

KV läuft ganz normal - jetzt freigestellt von Beiträgen, dann übernimmt der AG wieder das Abführen der Beiträge. Lohnsteuerklasse kannst du ändern lassen, musst es aber nicht. Es kann aber sein, dass 4/4 wieder günstiger ist, wenn ihr beide VZ arbeiten geht.

Gruß, Speedy

 
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