Geschrieben von PiaMarie am 18.09.2014, 11:26 Uhr |
Elterngeld und Teilzeitarbeit
Hallo,
Ich frag für eine Freundin.
Ihre Situation,
Alleinerziehend, 21 Jahre, 11Monate alten Sohn.
Sie hat für das Kind uns sich Kindergeld, Elterngeld 300€, Unterhalt vom Kindsvater, dass aber vom Jugendamt bisher kam, Wohngeld bekommt sie zur Zeit keines, weil sie kostenlos bei jemanden wohnt.
Sie möchte nun Teilzeit/400€ Job arbeiten - ab jetzt. D.h aber, dass ihr dann das Elterngeld gestrichen wird, oder?
Sie hat auch für 2Wochen eine Ausbildung begonnen/gemacht - muss sie dann Elterngeld zurückzahlen?
Lg
Re: Elterngeld und Teilzeitarbeit
Antwort von speedy am 18.09.2014, 18:08 Uhr
Das EG wird nur bei Zuverdienst innerhalb der ersten 12 Lebensmonate gekürzt. D.h. es geht hier nur noch um max. einen Monat. Wenn sie da 400 Eur verdient, werden 2/3 auf das EG angerechnet, d.h. sie müsste ca. 270 Eur zurückzahlen für den 12. Lebensmonat.
Gruß, Speedy
Re: Elterngeld und Teilzeitarbeit
Antwort von Wolke80 am 23.09.2014, 7:58 Uhr
Aber den Mindestsatz bekommt doch jeder, auch wenn man während des ersten Jahres teilzeitbeschäftigt ist.
Sie müsste dann auch nichts zurückzahlen.
LG Wolke
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