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Geschrieben von Twinmädels am 15.09.2014, 22:44 Uhr

Werbungskostenpauschale

Kann man bei der Steuererklärung immer die volle Höhe der Werbungskostenpauschale ansetzen, auch wenn man nicht 12 Monate sv-pflichtig gearbeitet hat? Oder geht das dann anteilig nach Monaten?

Kann man sich irgendwie ausrechnen, ob es steuermäßig Sinn macht, noch dieses Jahr eine sv-pflichtige Tätigkeit zu beginnen oder z.B. erst am 1 Januar?

LG Dani

 
5 Antworten:

Re: Werbungskostenpauschale

Antwort von Trini am 16.09.2014, 9:33 Uhr

Die Pauschale setzt doch das Finanzamt automatisch an.
Nur wenn Deine Werbungskosten höher sind, musst du etwas tun.

Trini

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Re: Werbungskostenpauschale

Antwort von Twinmädels am 16.09.2014, 15:05 Uhr

Dann anders gefragt:

Werden immer die 1.000 Euro angesetzt, auch wenn man nur 2 oder 3 Monate des Jahres sv-pflichtig gearbeitet hat?

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Das glaube ich eher nicht, ...

Antwort von Trini am 16.09.2014, 15:38 Uhr

wenn dir allerdings höhere WK entstehen, könntest du sie auch absetzen.
Trini

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Re: Werbungskostenpauschale

Antwort von Leena am 16.09.2014, 19:22 Uhr

Wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und keine höheren Werbungskosten nachweist, wird die Pauschale von 1.000€ angesetzt - bzw. bis zur Höhe der Einnahmen, wenn diese niedriger sind als 1.000€.

Verluste kann man durch die Pauschale nicht geltend machen.

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Re: Werbungskostenpauschale

Antwort von speedy am 16.09.2014, 20:40 Uhr

Hi, es ist für die Pauschale egal, ob du einen oder 12 Monate gearbeitet hast :)

Gruß, Speedy

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