Geschrieben von speedy am 06.01.2016, 11:08 Uhr |
Elterngeld und Elternzeit bei Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit?
Hi,
zunächst ist die EZ unabhängig vom Elterngeld. Monate, in denen du EG bezogen hast (ohne Splitting), werden nicht erneut mit in die Berechnung einbezogen. Somit liegst du richtig, dass 2016 dein Bezugsjahr ist, sofern du in 2017 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hattest.
Bei selbständiger Tätigkeit ist die Vereinfachung der Abrechnung der Sinn darin, dass man nur ganze Geschäftsjahre heranzieht. In dem Fall wäre das dann das Jahr 2016, sofern das Gewerbe fortbestanden hat, selbst wenn die Einkünfte 0,- waren. Bei dieser Art der Abrechnung wird nicht differenziert nach Monaten, sondern es ist einfach das Jahr 2016. Eine weitere Rückrechnung erfolgt dabei nicht.
Alternativ kannst du aber angeben, dass du monatsgenau abrechnen willst, dann hättest du die Monate Nov und Dez 2016 mit Einkommen 0,-; die Monate 1-Mutterschutz 2017 und wenn das zusammen noch keine 12 Monate sind, dann die Monate vor dem MuSchu des ersten Kindes dazu. Heißt aber, dass du eine monatsgenaue EüR machen musst. Ist viel Arbeit, habe ich aber auch durch beim zweiten, hat sich gelohnt...
Gruß, speedy
- Elterngeld und Elternzeit bei Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit? - SusanneDo 05.01.16, 22:18
- Re: Elterngeld und Elternzeit bei Selbstständigkeit / Freiberuflichkeit? - speedy 06.01.16, 11:08
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