Geschrieben von Oktaevlein am 25.09.2013, 9:29 Uhr |
Du beantragst nicht, Du teilst mit
Ich denke die AP möchte wissen, für wie lange sie die Elternzeit mitteilen soll. (Wegen des befristeten Vertrags)
Man kann ja auch vor der Geburt schon alle Papiere fertig machen und dann nur noch das Geburtsdatum eintragen, bevor man es dann nach der Geburt abgibt.
- elternzeit beim arbeitgeber beantragen - hanna1985 24.09.13, 16:45
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Oktaevlein 24.09.13, 22:55
- Du beantragst nicht, Du teilst mit - Trini 25.09.13, 8:23
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - Oktaevlein 25.09.13, 9:29
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - hanna1985 25.09.13, 10:49
- 7 Wochen NACH der wirklichen Entbindung - Trini 25.09.13, 11:37
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - hanna1985 25.09.13, 10:49
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - Jule77 27.09.13, 17:36
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - Oktaevlein 25.09.13, 9:29
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Shaima 25.09.13, 14:24
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Danyshope 25.09.13, 15:24
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Jule77 27.09.13, 17:46
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - speedy 25.09.13, 20:16