Geschrieben von tabeamutti am 19.09.2013, 20:05 Uhr |
Start in d. Selbstständigkeit - Frage dazu
Hallo,
wenn man sich selbstständig machen will, also auf Honorarbasis arbeiten möchte - kriegt man da irgentwelche Unterstützung für die ersten paar Monate?
Wenn ja, wo kann man das beantragen?
Ich weiß von einem ehemaligen Nachbarn, das der so was gekriegt hat. Aber der hat was im Handwerk gemacht, was hier nicht der Fall wäre.
Weiß da jemand Bescheid?
Danke + Lg
tabeamutti
Re: Start in d. Selbstständigkeit - Frage dazu
Antwort von dhana am 19.09.2013, 20:18 Uhr
Hallo,
Kommt darauf an - hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld? Dann gibts die Möglichkeit Förderungen zu bekommen. Möglicherweise gibts auch Existenzgründerdarlehen (KfW?)
Halte mal Ausschau nach Existenzgründerzentren - oft gibts da für Frauen auch eigene Stellen oder Netzwerke. Die Beratung da ist gut, gibt dort auch Fortbildungsmöglichkeiten ect.
Ich hab mich selbständig gemacht - aus der Zeit als Hausfrau herraus - da gab es gar nichts. Und Darlehen wollte ich auch keines.
Gruß Dhana
Re: Start in d. Selbstständigkeit - Frage dazu
Antwort von tabeamutti am 19.09.2013, 20:35 Uhr
Ja, Anspruch auf ALG ist vorhanden. Bin zur Zeit aber in ungekündigter Stellung - und würde die dann aufgeben müssen? Gibt es da irgentweine Sperre, weil ja selbst gekündigt wurde?
Lg
Re: Start in d. Selbstständigkeit - Frage dazu
Antwort von speedy am 19.09.2013, 21:59 Uhr
Hi,
es gibt unter rel. engen Voraussetzungen einen Existenzgründungszuschuss in Höhe von ALG I + 300 Eur wenn du noch mind. 3 Monate ALG I berechtigt bist, einen Businessplan vorlegst...
Du darfst aber vorher noch nicht in dem Bereich selbständig tätig gewesen sein.
Wenn du jetzt selbst kündigen würdest, bekämest du gfg. 3 Monate Sperre beim ALG I und dann könntest du weiter sehen.
Gruß, Speedy
Re: Start in d. Selbstständigkeit - Frage dazu
Antwort von Ikmam am 20.09.2013, 0:57 Uhr
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
VG!
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