Geschrieben von Trini am 25.09.2013, 11:37 Uhr |
7 Wochen NACH der wirklichen Entbindung
Ich denke, für den AG passt es, wenn Du bis zum Vertragsende Elternzeit beantragst.
Du musst Dich dann 3 Monate vor Vertragsende bei der Arge melden und da die weitere Elternzeit abklären.
Trini
- elternzeit beim arbeitgeber beantragen - hanna1985 24.09.13, 16:45
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Oktaevlein 24.09.13, 22:55
- Du beantragst nicht, Du teilst mit - Trini 25.09.13, 8:23
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - Oktaevlein 25.09.13, 9:29
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - hanna1985 25.09.13, 10:49
- 7 Wochen NACH der wirklichen Entbindung - Trini 25.09.13, 11:37
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - hanna1985 25.09.13, 10:49
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - Jule77 27.09.13, 17:36
- Re: Du beantragst nicht, Du teilst mit - Oktaevlein 25.09.13, 9:29
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Shaima 25.09.13, 14:24
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Danyshope 25.09.13, 15:24
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - Jule77 27.09.13, 17:46
- Re: elternzeit beim arbeitgeber beantragen - speedy 25.09.13, 20:16
Ähnliche Beiträge
Arbeiten nach der entbindung
Hallo, ich entbinde vorraussichtlich Ende Oktober mein Zweites Kind,zur Zeit arbeite ich leider nur noch Stundenweise.Ich würde auch gerne wieder nach den Mutterschutz arbeiten gehen aber folgendes Problem besteht.Meine Tochter besucht ein integrativen Kindergarten (sie brauch ...
von jeleso25 21.06.2010
Stichwort: nach Entbindung