Geschrieben von DreiJungsMama am 07.02.2013, 21:09 Uhr |
das schlechte gewissen
Weigel, weiterhin:
Du bist nicht gesetzlich dazu verpflichtet.
Du hast moralisch Kein Problem, denn: du bist noch nicht im 5. Monat, nix ist sicher!
Du machst deine Arbeit offensichtlich gut und wirst das doch wohl auch weiter machen, ab dem 1.4.!
Du hast keine Alternative außer ARGE ab 1.4., wäre das denn besser?
@alf: lies doch erstmal unten nach, die situation der ap ist anders als du glaubst.
- das schlechte gewissen - weigel 07.02.13, 8:58
- Re: das schlechte gewissen - Nachtwölfin 07.02.13, 10:22
- Re: das schlechte gewissen - nane973 07.02.13, 10:59
- Re: das schlechte gewissen - Nachtwölfin 07.02.13, 11:04
- Re: das schlechte gewissen - ALF0709 07.02.13, 18:43
- Re: das schlechte gewissen - DreiJungsMama 07.02.13, 21:09
- @ALF - weigel 08.02.13, 7:07
- Re: DreiJungsMama - weigel 08.02.13, 7:10
- @ALF - weigel 08.02.13, 7:07
- Re: das schlechte gewissen - Oceansongs 13.04.13, 7:40
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