Baby und Job

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Geschrieben von Nachtwölfin am 07.02.2013, 10:22 Uhr

das schlechte gewissen

Ich verstehe jetzt nicht wirklich die Ursache deines schlechten Gewissens. Oder ist es so, dass die andere Kollegin gehen muss, wenn du bleibst?
Und übrigens: Glückwunsch! Freu dich und deine Kollegin wird sich offensichtlich auch freuen. Also alles in Ordnung. Man muss doch nicht alles gleich rausposaunen. Wenn du den Vertrag hast, kannst du ihr ja erzählen, dass es dir sehr schwer gefallen ist, nichts zu verraten bis die Sache sicher ist, aber du bist schließlich nicht verpflichtet, deine Kollegen über sowas zu informieren.

lg
Nachtwölfin

 
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