Geschrieben von desireekk am 09.03.2015, 13:26 Uhr |
Das ist die sog. (Kinder-)Berücksichtigungszeit
Hallo,
das ist die sog. (Kinder-)Berücksichtigungszeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ber%C3%BCcksichtigungszeit
Man bekommt dadurch nicht unmittelbar mehr Rente wie durch die Kindererzeihungszeit, es können dadaurch aber. z. B. Wartezeiten o. ä. erfüllt werden.
Gruss
Désirée
- Rentenanspruch Elternzeit bis 10. Lebensjahr - Mamii2014 08.03.15, 9:34
- Re: Rentenanspruch Elternzeit bis 10. Lebensjahr - speedy 09.03.15, 9:02
- Re: Rentenanspruch Elternzeit bis 10. Lebensjahr - Alexxandra 09.03.15, 12:28
- Das ist die sog. (Kinder-)Berücksichtigungszeit - desireekk 09.03.15, 13:26
- Re: Rentenanspruch Elternzeit bis 10. Lebensjahr - Tascha0815 09.03.15, 20:47
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