Baby und Job

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von Herbstsonne30  am 25.09.2016, 12:40 Uhr

Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...

Die Info, dass Du woanders einen Erstjob hast, hat die Abrechnugsstelle (= Steuerberaterin) über deinen ELStAM-Datensatz (= Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) vom Finanzamt erhalten. Da wurde jetzt eine automatische Korrektur gemacht.

Die Rückforderung der durch dich zuwenig gezahlten Steuern hat mit Dreistigkeit rein gar nichts zu tun.

 
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