Geschrieben von sojamama am 12.07.2016, 20:33 Uhr |
Aushilfe ohne Vertrag - geht das überhaupt?
Hallo,
ist es möglich einen Aushilfsjob auf 450-Euro-Basis auszuüben, OHNE einen schriftlichen Vertrag zu haben?
Ist das rechtens?
Ist es rechtens in diesem Aushilfsjob Krankheitstage wieder "reinarbeiten" zu müssen?
Ist es rechtens, sie Urlaubstage "erarbeiten" zu können?
Ich glaube nicht oder?
melli
Re: Aushilfe ohne Vertrag - geht das überhaupt?
Antwort von kanja am 12.07.2016, 21:04 Uhr
Ich glaube, dass viele das machen. Seriös ist es natürlich nicht.
Was du mit Krankheitstage reinarbeiten meinst, verstehe ich nicht ganz. Ich hatte vor Jahren auch einen minijob und habe, wenn ich krank war, dafür eben an einem anderen Tag gearbeitet.
Wenn es einen Vertrag gibt, sind Arbeitszeiten und urlaubstage eben auch geregelt.
Re: Aushilfe ohne Vertrag - geht das überhaupt?
Antwort von speedy am 13.07.2016, 14:43 Uhr
Ohne schriftlichen Vertrag - geht u.U.. Wenn der Arbeitnehmer es aber fordert, muss ein Vertrag ausgehändigt werden. Je nach Regelung der Arbeitszeit ist u.U. auch ein reinarbeiten von krank-Tagen innerhalb derselben Abrechnungsperiode zulässig, wobei ein krank- Tag zumindest mit 1/24 der monatlich zu erbringenden Stunden anzurechnen ist. Urlaub im Umfang von mind. 24 Tagen ist Pflicht in D, darüber hinaus können z.B. Zeitguthaben für weitere freie Tage genutzt werden.
Gruß, Speedy
Re: Aushilfe ohne Vertrag - geht das überhaupt?
Antwort von Jeckyll am 13.07.2016, 20:56 Uhr
Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich kenne nur Minijobs mit diesen Bedingungen. Wer damit nicht einverstanden ist geht halt wieder, der nächste der den Job will steht schon an der Tür.
Jekyll
Re: Aushilfe ohne Vertrag - geht das überhaupt?
Antwort von Danyshope am 14.07.2016, 16:22 Uhr
Schriftlicher Arbeitsvertrag ist NIE nötig, egal ob Minijob oder Vollzeit. es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Schwierig wird es halt bei Absprachen die davon abweichen, sprich also wenn zB feste Arbeitszeiten geregelt werden sollen, wenn mehr Urlaub gegeben wird wie gesetzliche usw.
Und ja, man hat auch Urlaubsanspruch und recht auf Lohnfortzahlung bei Urlaub und Krankheit. Dann aber eben für die tage welche man auch gearbeitete hätte, da muss nichts nachgeholt werden. Nur schwer wird es eben das zu beweisen wenn gar nichts schriftlich.
Persönlicher Rat, NIE im leben würde ich einen solchen 450 € Job annehmen wo schon von Anfang gesagt wird, Kranheitstage und Urlaubstage sind zu erarbeiten. wenn ich eine solche Aussage beweisen könnte, würde ich so jemanden sogar melden. Den es ist klar gesetzwidrig.
Re: Aushilfe ohne Vertrag - geht das überhaupt?
Antwort von Danyshope am 14.07.2016, 16:23 Uhr
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
Danyshope
Antwort von sojamama am 14.07.2016, 20:48 Uhr
Danke für die Info.
SO war auch mein Wissen, wobei ich immer dachte, es MUSS ein schriftlicher Vertrag existieren.
Es geht hier auch nicht um mich, ich bin gut versorgt mit Teilzeit etc.
Aber ne Bekannte hat mir eben von ihrem Job berichtet, ich dachte bis dato immer, sie wäre dort Teilzeitkraft mit Vertrag usw.
Sie ist aber Minijobberin ohne Vertrag, nur mündliche Absprachen, Urlaub hat sie wohl, aber eben das gesetzliche Minimum. Krankheit muss angeblich reingearbeitet werden, wenn es länger wäre (wie lange weiß ich nicht mehr..).
Ich würde zu gern diesen AG anschwärzen. Denn ich weiß von ihr eben auch, dass er NUR Minijobber einstellt und NUR Frauen. Es arbeiten keine Männer dort, nur er eben als Chef.
Vor allem finde ich aber meine Bekannte sehr naiv, dort zu arbeiten, ohne Vertrag, ohne jegliche Absicherung. Ich finde das mehr als beunruhigend.
melli
Vertrag ist Vertrag
Antwort von Julie am 14.07.2016, 21:56 Uhr
Auch mündlich geschlossene Verträge sind verbindlich und von den beteiligten Parteien einzuhalten. Allerdings ist es ohne schriftliche Dokumente im Streitfall schwierig, zu beweisen, was vereinbart wurde.
sojamama
Antwort von kanja am 15.07.2016, 18:18 Uhr
Es ist ja nun kein Verbrechen, nur Frauen und nur minijobber einzustellen.
kanja,
Antwort von sojamama am 15.07.2016, 18:44 Uhr
das ist kein Verbrechen, da hast Du recht.
Aber meine Bekannte meint, er stellt wohl nur Frauen als Minijobberinnen ein, weil er glaubt, die kann er "bescheißen" und die trauen sich eh nichts sagen.
So sieht sie es jedenfalls.... bei ihr in der kleinen Firma eben, es sind soweit ich weiß nicht sonderlich viele Mitarbeiterinnen.
melli
na ja
Antwort von kanja am 15.07.2016, 19:46 Uhr
Wenn sie es mit sich machen lassen?
Nachtrag
Antwort von kanja am 15.07.2016, 19:57 Uhr
Gut ausgebildete Frauen mit guten Referenzen haben es doch nicht nötig, sich “bescheißen“ zu lassen?
Re: Nachtrag
Antwort von sojamama am 16.07.2016, 8:47 Uhr
Haben sie auch nicht. Sie hat aber weder höheren Schulabschluss noch eine gescheite Ausbildung.
So wie die Mehrheit eben, die dort arbeitet, was sie mir eben so erzählt hat. Entweder Schulabrecher ohne Abschluss, Hausfrauen, die sich was dazu verdienen wollen, ältere Frauen, die nicht mehr anderweitig untergekommen sind.
Es ergibt sich ja oft mal das Gespräch..... so hat sie viel erfahren.
Für sie selber ist es wichtig, dass überhaupt Geld in die Kasse der Familie kommt.
Ich persönlich würde so nicht arbeiten wollen.
Aber das muss jeder selber wissen, und wie sie sagt, mangels ihrer Schul- und Ausbildung wird sie es schwer haben auf dem Arbeitsmarkt.
melli
Re: Nachtrag
Antwort von kanja am 16.07.2016, 9:11 Uhr
Dachte ich mir schon so.
Es ist einfach doof, dass es immer noch genug Frauen gibt, die zu solchen Konditionen arbeiten.
ja, da hast du recht
Antwort von sojamama am 16.07.2016, 12:00 Uhr
Ich finde das auch schade. Ich finde aber auch schade, dass sie nicht ein wenig mehr aus sich gemacht haben oder noch machen.
Meine Bekannte ist ja noch jung, sie ist noch keine 40. Vor allem aber, nur auf Minijob.... das ist doch nichts, wovon will sie im Alter mal leben?
Ich hatte in meinen Minijobs damals immer zwischen 9 und 10 Euro die Stunde bekommen, mit schriftlichem Vertrag, und war max. 12 Stunden die Wochen beschäftigt.
Das habe ich gute 4 Jahre gemacht, dann nach der zweiten Schwangerschaft aber zugesehen, dass ich wieder in einen sozialversicherungspflichtigen Job reinkomme. Mit mehr Gehalt, mehr Stunden und natürlich ordentlichem Vertrag.
melli
Re: ja, da hast du recht
Antwort von kanja am 16.07.2016, 12:33 Uhr
Wenn man noch über 20 Jahre bis zum Rentenalter hat, sollte man dringend was tun.
Es gibt doch Schulungen für Berufswiedereinsteigerinnen, wäre das nichts? Da werden u.a. Computerkenntnisse vermittelt.
Ich hatte den minijob auch direkt nach der Elternzeit, mit Vertrag und sehr guten Konditionen, und bin dann beim gleichen Arbeitgeber auf Teilzeit umgestiegen.
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