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Geschrieben von tabeamutti am 28.11.2012, 18:21 Uhr

Arbeitslos ab Januar ... und nu???

Hallo,

mein Mann hat heute seine Kündigung gekriegt - unberechtigt u. mit einer Begründung, die allem spottet.
Am Freitag haben wir einen Anwaltstermin, der sagte aber am Tel. auch schon, der Grund hört sich nach Mobbing an.

So weit, so schlecht.
Gesetzt den Fall, er ist ab Januar tatsächlich arbeitslos mit Alg. 1 - kann man da was zusätzlich beantragen? Diese Beihilfe für Vereine, Musikunterricht etc. ? Kinderzuschlag? Wohngeld? Kindergarten Beitragserlass?
Oder kommt das da auch auf die Alg. Höhe an? Oder auf das gesamte Haushaltseinkommen (ich verdiene ja auch).

Bin leider total überfordert mit dem Thema, weil wir diesen Fall noch nie hatten.

Danke + LG
tabeamutti

 
3 Antworten:

Re: Arbeitslos ab Januar ... und nu???

Antwort von Milia80 am 28.11.2012, 19:04 Uhr

ihr wisst doch was du verdienst, wie hoch etwa der alg I satz ist+kigeld oder sonstige einnahmen, rechne doch erst mal durch

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Re: Arbeitslos ab Januar ... und nu???

Antwort von bianca1990 am 28.11.2012, 20:05 Uhr

würde auch erstmal alles durchrechnen und dann giebt es ja so bestimmte grenzen bis wann man noch welchen zuschuss bekommt. Da würde ich einfach mal beim Rathhaus oder ähn. nachfragen . Also es kommt alles auf die gesammten einnahmen an .

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Re: Arbeitslos ab Januar ... und nu???

Antwort von shinead am 29.11.2012, 16:27 Uhr

Prüfe mal die Verträge mit den Vereinen und der Musikschule. Bei uns ist ein Passus drin, der die Arbeitslosigkeit der Eltern berücksichtigt. Die Beiträge verringern sich dann.

Kinderzuschlag und Wohngeld hängt vom Familieneinkommen ab.

Bezüglich des Kindergartenbeitrages musst Du Dich durch die Satzung quälen, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Ihr solltet euch darauf einstellen, dass ihr erst einmal im Januar kein Gehalt mehr vom AG bekommt. So ein Verfahren kann sich hin ziehen.
Außerdem sollte er sich auf jeden Fall nach einem anderen Job umsehen. Wer will denn dann noch in so einer Firma arbeiten?

Ach ja: Arbeitslosmeldung geht über das Internet. Arbeitssuchend muss er sich auf jeden Fall binnen 3 Tagen melden!

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