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Geschrieben von Hase67 am 02.06.2013, 7:46 Uhr

Also, ich hab das jetzt mal nachgelesen: Umsatzsteuer...

Hi,

Umsatzsteuer heißt es auch nur aus betrieblicher Sicht, weil die Berechnungsgrundlage dafür der Umsatz ist. Mehrwertsteuer ist die offizielle Bezeichnung. Ich habe aber auch noch mal nachgelesen, weil ich neugierig war, und bei euch läuft das ähnlich wie hier, dass vierteljährlich Umsatzsteuer abgeführt werden muss, wenn sie berechnet wird. Sonst wäre es auch schwierig mit innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Dienstleistungen, die Systeme müssen da ja ähnlich funktionieren.

Zu der Einkommenssteuervorauszahlung habe ich nichts gefunden, ich denke aber, dass es auch da auf den Umsatz ankommt, also auf die Summe, die dem Staat dann "unter dem Jahr" flöten gehen würde. Letztendlich muss man das ja so sehen, dass eine Steuer, die ein Jahr lang nicht gezahlt werden muss, ein kostenloses Darlehen auf Staatskosten ist.

LG

Nicole

 
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