Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 07.09.2010, 13:48 Uhr

*öhm*

Also ich meine, dass die Entscheidung wer das Kind von der Schule abholt NICHT mit dem SR, sondern mit dem ABR zu tun.
Das können in der aktuellen Situation noch beide inne haben, müssen sie aber nicht.

Also: Wenn Du das ABR hast, darfst Du das entscheiden. Wenn nicht, eben nicht.

Die Schule wird bei gemeinsamen Sorgerecht allerdings immer dem KV Auskunft über den Sohn geben.

Gruß
Corinna

 
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