Geschrieben von shinead am 07.09.2010, 13:48 Uhr |
*öhm*
Also ich meine, dass die Entscheidung wer das Kind von der Schule abholt NICHT mit dem SR, sondern mit dem ABR zu tun.
Das können in der aktuellen Situation noch beide inne haben, müssen sie aber nicht.
Also: Wenn Du das ABR hast, darfst Du das entscheiden. Wenn nicht, eben nicht.
Die Schule wird bei gemeinsamen Sorgerecht allerdings immer dem KV Auskunft über den Sohn geben.
Gruß
Corinna
- Darf ich das entscheiden???? - mamilorenzo 07.09.10, 12:51
- Re: Darf ich das entscheiden???? - +emfut+ 07.09.10, 12:57
- Re: Darf ich das entscheiden???? - Stephi2710 07.09.10, 13:06
- Re: Darf ich das entscheiden???? - susafi 07.09.10, 13:42
- *öhm* - shinead 07.09.10, 13:48
- Re: *öhm* - +emfut+ 07.09.10, 14:47
- Re: Darf ich das entscheiden???? - Patti1977 07.09.10, 15:00
- Re: Darf ich das entscheiden???? - mf4 07.09.10, 15:49
- Ja, darfst du als betreuendes Elternteil! - Dreierbande 07.09.10, 16:16
- Re: Ja, darfst du als betreuendes Elternteil! - Patti1977 07.09.10, 16:30
- was ist nun richtig? - mf4 07.09.10, 16:55
- Re: Ja, darfst du als betreuendes Elternteil! - Patti1977 07.09.10, 16:30
- Nee, bei GSR nicht - bobfahrer 07.09.10, 17:11
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