Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 07.09.2010, 19:47 Uhr

Moooment!

Natürlich darf derjenige, der das ABR hat, entscheiden, wer das Kind abholen darf. Wenn Mama (mit ABR) entscheidet, daß Tante Erna das Kind abholen darf, weil Mama Überstunden machen muß und Tante Erna das Kind so lange betreuen kann, dann darf Papa nicht sagen, daß er Tante Erna aber partout nicht leiden kann und sie das eben doch nicht darf.

Aber die Mama mit ABR darf nicht dem Vater mit GSR VERBIETEN, das Kind zu holen.

Erlauben: Entscheidung des täglichen Lebens, darf alleine getroffen werden.
Dem sorgeberechtigten Elternteil verbieten: Keine Entscheidung des täglichen Lebens, darf nicht alleine getroffen werden.

 
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