Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 23.11.2011, 10:53 Uhr

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Bei mir war es so:

Bei den beiden Großen stand im Scheidungsurteil, dass ich das ASR habe und das reichte als Nachweis.
Bei den beiden kurzen musste ich per aktuellem Nachweis vom JA nachweisen, dass ich das ASR habe.

Und in den 20Jahren, die ich AE bin wurde ausser bei Konto-Eröffnung fürs Kind und wegen Reisepasses NIE nach dem SR geschweige einem Nachweis dafür gefragt.

 
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