Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 14.05.2016, 13:34 Uhr

Wozu willst du bei solchen Voraussetzungen da was gerichtlich durchsetzen?

Ich will dem Vater keinen Umgang aufzwingen, nur Grenzen setzen.

Er hat Interesse, nur nicht auf Verantwortung. Er möchte nach Lust und Laune abends vorbeikommen und steht dann mehrmals die Woche hier einfach vor der Tür oder kommt zum Spielplatz in unserer Siedlung. Das möchte ich nicht mehr.

Fast jeden Nachmittag ruft er an und fragt wo wir sind, wann wir nach Hause kommen, er möchte vorbeikommen.

Er fährt mehrmals die Woche mit seinem Auto an unserer Wohnung vorbei und schaut, ob er unsirgendwo erwischt. Wenn ich Pech habe, stehen wir gerade mit Freunden unten vor der Tür, wo die Kiddies oft mit Kreide malen. Tja und wenn der Kleine seinen Papa dann sieht, sag ich auch nicht vor dem Kind, du musst jetzt wieder gehen. Im Endeffekt habe ich dann aber ein verwirrtes Kind, weil Papa nur 10 Minuten blieb und er nicht mit zu Papa kann, was meist dann auch noch 30 Minuten vorm Schlafengehen eine Tüte Traubenzucker oder ähnliches vom Papa in der hand hält. (er darf schon Süßigkeiten, aber er putscht von Zucker ziemlich auf, daher vermeide ich das abends)

 
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