Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Petra28 am 20.05.2014, 11:12 Uhr

Wieso sollte sie das tun?

Das Gehalt der AP geht den Ex doch schlichtweg nichts an, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor (wenn also davon ausgegangen werden kann, dass sie wesentlich mehr verdient als er.)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.