Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 19.05.2014, 12:24 Uhr

Ich würde wie folgt antworten:

"Was lässt Dich glauben, mein Einkommen sei zur Ermittlung des Unterhaltsanspruchs unseres Kindes Dir gegenüber relevant?"

Dann ist der Ball wieder in seinem Feld und er muss konkret werden mit der Vermutung, dass Dein Einkommen wesentlich höher ist als seines, denn nur in diesem Fall ist Dein Einkommen relevant. Wenn er dann mit dieser Vermutung rüberkommt, würde ich alles weitere mit Deinem Anwalt besprechen, der verfasst dann sicher gern einen geeigneten Zweizeiler.

 
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