Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 26.01.2016, 8:31 Uhr

Wie viel mehr verdienst Du denn ?

Der betreuende Elternteil muss mindestens zwei- oder dreimal so viel verdienen, wie der barunterhaltspflichtige Teil.

Hier müsste aber zusätzlich berücksichtigt werden, dass ein weiteres Kind schon von der Mutter vollständig finanziell versorgt wird. Der Selbstbehalt erhöht sich entsprechend.

Liegt ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht vor, das aber nicht an die zwei- oder dreifachen Einkünfte heranreicht, so ist es möglich, die Barunterhaltspflicht anteilig auf beide Elternteile zu verteilen.

Die OLGs entscheiden hier unterschiedlich. Einige sehen die Barunterhaltspflicht schon ab dem doppeltem Einkommen als unnötig an.

 
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