Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 26.01.2016, 13:52 Uhr

Wie viel mehr verdienst Du denn ?

Keine Ahnung wie in einem solchen Fall entschieden würde.

In dem 3-fach-Urteil ging es um Gehälter von ca 2.700 Euro (Bereinigt um Kinderbetreuung, Werbungskosten, etc.) und 1.200 Euro (ebenfalls bereinigt).

Grundsätzlich muss aber wohl der Barunterhaltspflichtige dann immer auch seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkommen, also ggf. noch einen Nebenjob annehmen, damit er sein Gehalt "wesentlich" erhöht.

So einfach wie es sich der Ex der TE hier macht, ist es auf jeden Fall nicht. Da wird viel berechnet, bevor diese Entscheidung fällt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Super Verdienstmoeglichkeit fuer uns Muttis :-)

Hallo ihr Lieben. Ich habe hier mal was richtig Interessantes fuer alle unsere Mutti's, die noch Zuhause sind und sich gerne was nebenbei verdienen wollen oder auch eine nette Arbeit von Zuhause aus neben dem Job suchen! :-) Ich bin gerade hier in den USA selbst erst ...

von Dutzi 08.06.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verdienst

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.