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Geschrieben von charty am 22.11.2009, 21:11 Uhr

Wie ist das bei Euch mit Unterhalt, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Bekommt Ihr dann auch weniger Kindesunterhalt, weil ja der Vater die Hälfte des Kindergeldes beim Unterhalt anrechnen darf? Bei der letzten Anhebung in diesem Jahres und gleichbleibendem Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle kam bei mir weniger Unterhalt raus. Nicht viel, aber immerhin.

Warum schneide ich das Thema an? Ganz einfach, weil die neue Regierung ja erneut das Kindergeld anheben möchte. Ist ja einerseits super, aber den AE`s kommt das wahrscheinlich nicht zu gute. Im Gegenteil, i.d.R. dürfte das zu ihrem Nachteil sein.

Wie ist das bei Euch?

Vg Claudia

 
15 Antworten:

Re: Wie ist das bei Euch mit Unterhalt, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Antwort von Pedilein am 22.11.2009, 21:14 Uhr

Kindergeld hat nichts mit dem Unterhalt zu tun

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Re: Wie ist das bei Euch mit Unterhalt, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Antwort von Danie1710 am 22.11.2009, 21:17 Uhr

Für meine Tochter bekomme ich ja Unterhaltsvorschuß und da habe ich nichts von der Erhöhung. Das wird angerechnet.
Echt toll.....

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Re: Wie ist das bei Euch mit Unterhalt, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Antwort von charty am 22.11.2009, 21:20 Uhr

Das ist so nicht richtig. Der Ex-Partner hat einen bestimmten Unterhalt zu zahlen und darf seine Hälfte des Kindergeldes in Abzug bringen. Das ist Fakt.

Vg Claudia

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war für Pedilein;-)

Antwort von charty am 22.11.2009, 21:21 Uhr

.

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Re: war für Pedilein;-)

Antwort von mela_mit_alex am 22.11.2009, 21:29 Uhr

Unterhalt wurde auch verhöht....

also unterhaltsvorschuss ab 6 jahren wird ab januar 180 euro sein....

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Re: Wie ist das bei Euch mit Unterhalt, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Antwort von serafina80 am 22.11.2009, 21:54 Uhr

Hi,
das Kindergeld steht ja je zur Hälfte den Eltern zu. Deshalb war bei der letzten KG-Erhöhung für Aes auch kaum was zu spüren.

Ab Januar wird aber nicht nur das KG erhöht, sondern auch der Unterhalt und der Unterhaltsvorschuss.

Unterhaltsvorschuss:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=132518.html

Unterhalt:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=875

LG Tine

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Re: mela_mitalex

Antwort von Danie1710 am 22.11.2009, 22:02 Uhr

na, denn...
das hatte ich noch gar nicht mitbekommen.

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Re: Wie ist das bei Euch mit Unterhalt, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Antwort von Danie1710 am 22.11.2009, 22:04 Uhr

Danke für die Links.
Werde gleich einmal schauen.

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charty,

Antwort von groschi am 22.11.2009, 22:07 Uhr

aber WARUM??

das ist die mich heute beschäftigende frage. warum dürfen väter die hälfte vom kindergeld abziehen? bei präsenten, sich kümmernden vätern, die kontakt und umgang mit den kindern haben, sehe ich es ja noch ein.
aber wenn frau so ein menschliches mängelexemplar hat, der sich komplett aus dem leben der kinder raushält, verstehe ich es nicht.

und wieso wird unterhalt als einkommen gesehen? gerade bei ae-müttern mit kindern unter drei ist es doch unglaublich schwer, eine geeignete betreuung zu finden, die mit einer arbeit zu vereinbaren ist.


ich schreib der uschi von der leyen mal ne brief....

merkt man, dass ich gefrustet bin, weil der vater des wbb diesen monat vergessen hat, unterhalt zu zahlen? da er dann im dezember für 2 monate zaheln muß- was er nicht tuen wird-ab 1.12 alg2 beantragt ist, wird dann der unterhalt berechnet. ik froi mir....

lg uta, stolze besitzerin von 164€ im dezember

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Re: charty,

Antwort von charty am 22.11.2009, 22:37 Uhr

Hi Uta,

ich kann Dich verstehen, dass man da gefrustet ist.

Mein Ex-Mann kümmert sich zwar, aber das mit dem Unterhalt ist immer wieder so eine Sache, unabhängig von den immerwährenden Probleme beim Umgang mit dem Alkohol. Novemberunterhalt habe ich bis heute nicht erhalten und es gab schon einmal 1,5 Jahre, wo ich gar keinen gesehen habe. Im Endeffekt geht es nicht nur um die Hälfte des Kindesgeldes, sondern auch um die Tatsache, zumindest bei ehemals Verheirateten, dass der Ex auch den halben Kinderfreibetrag hat, sofern er Unterhalt zahlt und das, obwohl das Kind i.d.R. nicht die Hälfte der Zeit bei ihm lebt.

Den Brief an die von der Leyen kannst Du Dir sparen. Du bekommst zwar einen Brief zurück, aber ... Hatte ich schon einmal wegen Kinderbetreuung. Sie hat damals auf die regionalen Behörden verwiesen.

Ich hatte jetzt im Oktober als die wahrscheinliche Erhöhung des Kindergeldes zur Sprache kam, eine eMail an das Familienministerium geschrieben und gestern dann einen Brief zurückbekommen wie die neue Gesetzgebung aussehen wird. Mein Ausgangsposting haben sie bestätigt und gleichzeitig entkräftet durch die geplante gleichzeitige Anhebung des Unterhaltes. Dennoch geht es mir gegen den Strich, dass der Ex Anspruch auf die Hälfte der staatlichen Leistungen hat. Und bei der nächsten Erhöhung des Kindergeldes ist das kurzfristige Plus in meinem Geldbeutel mit Sicherheit wieder aufgebraucht. Bei der letzten Erhöhung hatte ich bzw. Feli definitiv weniger.

Vg Claudia

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Re: charty,

Antwort von groschi am 22.11.2009, 23:31 Uhr

aber das ist doch nicht gerecht?

klar, jedem kind steht diesselbe summe kindergeld zu; egal, ob es ehelich, unehelich oder sonstwas ist. und ja, es gibt alg2, minijobs etc. aber in der realität sieht es doch anders aus: ae-elternteile ziehen einfach den kürzeren. und die mütter und väter, die wirklich komplett alleine sind, haben die a-karte. das fängt beim geld an und hört bei der gestaltung des alltags auf.

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Re: charty,

Antwort von charty am 22.11.2009, 23:48 Uhr

Das ist das was ich denen mitgeteilt habe, gerade auch, weil es immer mehr AE`s gibt. Dazu wollen Sie aber keine Stellung nehmen.

Mich persönlich trifft es finanziell nicht so hart, weil ich selbst gut verdiene, ABER es geht mir um die Gerechtigkeit und ums Prinzip UND, weil mein Ex alle verar... hinsichtlich seiner Finanzen und meine Tochter nicht mal das von ihm bekommt was ihr zusteht, vom Emotionalen mal ganz abgesehen.

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Re: Wie ist das bei Euch mit Unterhalt, wenn das Kindergeld erhöht wird?

Antwort von flyingdarkness am 23.11.2009, 6:31 Uhr

Hallo ,

wir haben erst im Mai diesen Jahres einen Titel erstellen lassen mit korrekt berechnetem Unterhalt.
Kann ich da so ohne weiteres (übers JA) jetzt eine neue Erhöhung anstreben oder muss ich da warten?

Fragende Grüße
Antje

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Re: @Uta

Antwort von bobfahrer500 am 23.11.2009, 7:34 Uhr

Wie wäre es mit einer Klage - ich denke du hast die nötige Wut und Energy das bist nach Karlsruhe durchzuklagen...

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@charty

Antwort von Pedilein am 23.11.2009, 7:51 Uhr

ich bekomme den unterhalt meiner kids vom amt, da die 6 jahre rum sind und bei mir wird da nix abgezogen, denn mein ex zahlt nur den mindessatz ans amt, bekomme also nicht die volle unterhaltsleistung die den kids eigentlich zu stehen würde, von daher hat das kindergeld bei mir nichts mim unterhalt zu tun

lg petra

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